Landkreistag Brandenburg: Gesundheitsminister muss mit den Landkreisen sprechen, nicht über diese!
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
„Gesundheitsminister Wilke hat mit seinen heutigen Äußerungen in der Tagespresse den Versuch unternommen, den Landkreisen die Verantwortung für den Streit zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen über die Finanzierung des Rettungsdienstes zuzuschieben. Damit sind wir nicht einverstanden,“ kritisiert Karina Dörk, Präsidentin des Landkreistages Brandenburg, die Aussagen des Gesundheitsministers in der Märkischen Allgemeinen vom 1. Juni 2026. „Nach wie vor liegen in den allermeisten Landkreisen keine Verständigungen mit den Krankenkassen vor, darunter sind unter anderem die Landkreise Uckermark, Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Barnim und Oberhavel. Insofern trifft es nicht zu, dass die Kassen nun die Finanzierung der Fehlfahrten und Fehleinsätze übernehmen.“
Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz geht von einer kostendeckenden Finanzierung des Rettungsdienstes aus. Nach § 17 Abs. 3 S. 1 BbgRettG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Trägers des Rettungsdienstes decken. Die gegenwärtigen Finanzierungsunsicherheiten stehen zunehmend im Spannungsverhältnis zu diesem gesetzlichen Grundsatz. Gleichzeitig verbleibt die Verantwortung für die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes weiterhin bei den kommunalen Aufgabenträgern, ohne dass derzeit überall eine auch nur annähernd verlässliche und rechtssichere Refinanzierung gewährleistet ist. Hieraus resultieren erhebliche finanzielle Risiken und Belastungen für die Landkreise. Diese Belastungen belaufen sich momentan schätzungsweise auf einen dreistelligen Millionenbetrag.
„Wir erwarten daher, dass der Gesundheitsminister nunmehr seine bisherige Moderations- und Koordinierungsfunktion konsequent fortführt und auch die weiteren betroffenen Landkreise bei der Entwicklung tragfähiger Lösungen aktiv begleitet,“ erklärt Dörk weiter. „Angesichts des Haushaltsdefizits der Landkreise von ca. -400 Mio. allein im laufenden Jahr kann es nicht sein, dass die Landkreise auf den Belastungen sitzen bleiben sollen. Die Landkreise nehmen eine Aufgabe wahr, die ihnen das Land übertragen hat. Das Land hat daher für einen entsprechenden Ausgleich der damit verbundenen finanziellen Belastungen zu sorgen.“
Nach Auffassung des Landkreistages verdeutlichen die aktuellen Auseinandersetzungen in Brandenburg zugleich die Risiken der derzeit auf Bundesebene geplanten gesetzlichen Änderungen für den Rettungsdienst, die den Übergang von einer Gebührenfinanzierung hin zu einer Verhandlungslösung im Landesrettungsdienstgesetz ermöglichen sollen.
Eine leistungsfähige Notfallversorgung ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit und gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Die Verbesserung der Patientensteuerung, die stärkere Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie die Entlastung der Notaufnahmen sind daher grundsätzlich richtige und notwendige Ziele. Insbesondere die engere Verzahnung der Rufnummern 112 und 116117, standardisierte digitale Ersteinschätzungsverfahren sowie integrierte Versorgungsstrukturen können dazu beitragen, Fehlsteuerungen zu reduzieren und vorhandene Ressourcen zielgerichteter einzusetzen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung geht jedoch weit über diese Ziele hinaus.
„Mit der Schaffung eines eigenständigen Leistungsbereichs der „medizinischen Notfallrettung“ sowie bundesweiten Vertrags- und Qualitätsvorgaben greift der Bund tief in die Zuständigkeiten der Länder und kommunalen Aufgabenträger ein,“ erklärt Dr. Holger Obermann, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Brandenburg. „Das System der Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes gewährleistet Planungssicherheit, Investitionsfähigkeit und die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung. Der Rettungsdienst muss auch künftig auskömmlich finanzierbar bleiben. Kostensteigerungen infolge tariflicher Entwicklungen, steigender Anforderungen an Personal, Leitstellen, Vorhaltung und Krisenfestigkeit dürfen mit der Verhandlungslösung nicht zulasten der kommunalen Ebene verlagert werden.“
„Die in dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für den Rettungsdienst vorgesehene pauschale Begrenzung der Vergütungsentwicklung im Rettungsdienst wird den tatsächlichen Anforderungen an eine flächendeckende Notfallversorgung zudem nicht gerecht, ergänzt Obermann. „Der Rettungsdienst muss sich weiterhin am regionalen Bedarf, an gesetzlichen Qualitätsanforderungen sowie an den Anforderungen der Gefahrenabwehr orientieren können. Die bundesrechtlichen Eingriffe lehnen die Landkreise daher strikt ab.“
Der Landkreistag Brandenburg veröffentlicht dazu anliegend zwei Positionspapiere:
Finanzierung des Rettungsdienstes sichern und landesweit tragfähige Lösungen für eine verlässliche Patientenversorgung schaffen (Stand: 1. Juni 2026, Anlage 1)
Reform der Notfallversorgung: Zuständigkeiten wahren – Rettungsdienst sichern (Stand: 1. Juni 2026, Anlage 2)