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News-Ticker

Förderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz

„Um die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften zu steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern zu beschleunigen, wird das BMV diesen Aufbau finanziell unterstützen und dabei auch

Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude berücksichtigen.“ (Quelle: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung)

 

Mit der Fördermaßnahme des Bundes sollen mehr Mehrparteienhäuser ganzheitlich „E-ready“ gemacht werden. Zuschüsse gibt es für die Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden. So wird mindestens die Vorverkabelung von Stellplätzen als vorbereitende Maßnahme, optional auch die Anschaffung und Errichtung einer Ladeeinrichtung unterstützt. Förderfähige Ausgaben können somit u. a. Ladeeinrichtung, Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Prüfung durch eine Elektrofachkraft, Ertüchtigungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie Telekommunikationsanbindung der Ladestation, Energie- und Lademanagementsystem, technische Ausrüstungen (z. B. Stromverteilanlagen, Stromzähleranlagen, Schutzeinrichtungen), Elektroinstallationsarbeiten, technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude umfassen. Ausgaben für Planung, Genehmigung, Betrieb oder Finanzierung (z. B. Leasingraten) sowie Mietkosten sind nicht förderfähig.

 

Weitere Voraussetzungen sind: Die Mehrparteienhäuser mit drei oder mehr Einheiten dienen überwiegend Wohnzwecken. Die Stellplätze nutzen ausschließlich Bewohner, sind somit nicht öffentlich und Gewerbetreibende sind von deren Nutzung ausgeschlossen. Es müssen mindestens sechs Stellplätze bzw. 20 % der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden.

 

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, Eigentümer eines Mehrparteienhauses, oder Eigentümer von Stellplätzen, die einem Mehrparteienhaus zugeordnet sind. Mieter sind nicht antragsberechtigt. Die Antragsstellung ist ab sofort unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de möglich. Mit dem Vorhaben darf jedoch erst nach der Antragsbewilligung begonnen werden. Zudem erfolgt ein Reporting (Befragungen), zu deren Mitwirken sich Teilnehmende verpflichten. Mithilfe zielgruppenspezifischer Aufrufe werden erstens Wohnungseigentümergesellschaften und deren Mitglieder, zweitens klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privateigentümer und drittens Unternehmen mit großen Wohnbeständen angesprochen. Es gelten z. T. unterschiedliche Förderkonditionen: 

 

  • WEG und deren Mitglieder sowie KMU und Privateigentümer:

  • Festbetragsfinanzierung

  • laufende Beantragung und Bewilligung

  • nicht wettbewerbliches Verfahren

  • max. 300.000 € innerhalb von drei Jahren

  • nachschüssige Auszahlung

     

  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen:

  • Anteilsfinanzierung (Fördersatz: max. 70 % der förderfähigen Ausgaben)

  • Bewilligung nach Antragsschluss (Beantragungszeitraum nur vom 15. April bis 15. Oktober)

  • wettbewerbliches Verfahren (Kriterien und deren Gewichtung siehe externe Internetseite) 

  • max. 30 Millionen € pro Unternehmen

  • nachschüssige Auszahlung

 

Der Förderhöchstbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt 1.300 € (ohne installierten Ladepunkt), 1.500 € (inklusive Ladepunkt) bzw. 2.000 € (inklusive bidirektionalem Ladepunkt) Über technische Anforderungen informiert das „Hinweisblatt technische Mindestanforderungen – sonstige Zuwendungsbestimmungen“. Technische Anlagen und Herstellerliste für förderfähige Produkte sind zu beachten! Zudem gibt es einen Praxisleitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften (nur digital), der als „WEGweiser - Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur am Mehrparteienhaus“ (pdf) informiert. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stellt darüber hinaus weitere Leitfäden und Lerntools bereit, die u. a. rechtliche, technische und organisatorische Fragestellungen aufgreifen. 


Quelle: http://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/