Tierseuchenallgemeinverfügung zur Newcastle Disease - Information für Geflügelhalter | Einhaltung von Schutzmaßnahmen und erhöhte Wachsamkeit
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, vertreten durch den Landrat, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung der Newcastle Disease (ND) in Geflügelbestände vom 05.05.2026 Aufgrund mehrerer Ausbrüche der Newcastle Disease (ND) in Geflügelhaltungen im Land Brandenburg sowie des damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisikos für Geflügelbestände werden auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Geflügelpest-Verordnung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Information für Geflügelhalter zur Newcastle Disease | Einhaltung von Schutzmaßnahmen und erhöhte Wachsamkeit
Die Newcastle Disease (ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Wildvögeln und Geflügel wie Hühnern, Puten und Tauben. Sie wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminierte Gegenstände sowie über die Luft übertragen.
Typische Symptome sind Atemnot, Durchfall, verminderte Legeleistung, Appetitlosigkeit sowie nervöse Störungen wie Zittern oder Lähmungen. Die Krankheit kann zu hohen Tierverlusten führen. Wird ein Fall festgestellt, müssen zum Schutz anderer Bestände alle Tiere des betroffenen Betriebs tierschutzgerecht getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
In den vergangenen Wochen wurden Fälle der Newcastle Disease in den benachbarten Landkreisen Dahme-Spreewald und Spree-Neiße festgestellt. Die zuständigen Veterinärbehörden haben umfangreiche Tierseuchenmaßnahmen eingeleitet und Schutz- sowie Überwachungszonen eingerichtet.
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) ist derzeit kein Fall der Newcastle Disease bekannt. Die Veterinärbehörde beobachtet die Situation jedoch aufmerksam und bittet Geflügelhalterinnen und -halter um erhöhte Wachsamkeit und Einhaltung von Schutzmaßnahmen:
Wichtig für alle Geflügelhalter:
Eierschalen dürfen nicht verfüttert werden, da das Virus auf den Schalen haften und so in den Bestand eingetragen werden kann.
Zum Schutz der Bestände besteht in Deutschland eine Impfpflicht für Hühner und Puten. Geflügelhalter sollten ihre Tiere regelmäßig impfen lassen.
Achten Sie auf strenge Hygienemaßnahmen, zum Beispiel saubere Ställe, getrennte Kleidung und Schuhwerk im Stall und Außenbereich sowie keinen Kontakt zu fremdem Geflügel.
Durch konsequente Impfung, Hygiene und Aufmerksamkeit können Geflügelhalter dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Bei Verdacht auf Newcastle Disease muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden, da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt.
Kontakt zum Veterinäramt OSL
Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft