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News-Ticker

Antragstellung für Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung bei der KfW wieder möglich

Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Die KfW informiert, dass ab dem 08. April 2026 wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden beantragt werden können – zu unver­änderten Förder­voraus­setzungen und Konditionen. Alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit oder Zuschuss) reduzieren die förderfähigen Kosten und den Zuschussbetrag. 

  • Zuschuss i. H. v. 10 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 € je Wohneinheit (Einzelmaßnahme)

  • Zuschuss bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € je Wohneinheit, wenn Standard „Altersgerechtes Haus“) erreicht

  • Beauftragung eines Sachverständigen obligatorisch

  • nur ein Antrag für alle geplanten Fördermaßnahmen

  • Durchführung der Arbeiten durch Fachunternehmen (keine Eigenleistungen!), die die technischen Mindestanforderungen gewährleisten 

Gefördert werden Baumaßnahmen an Haus und Wohnung – inklusive Außenbereiche, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen. Die Schaffung oder Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen ist ebenfalls möglich. Förderfähig sind auch Maßnahmen, die eine Umwidmung von Nichtwohnflächen, eine Wohnflächenerweiterung oder eine Wohnflächenteilung bedingen. Die Förderung begünstigt i. A. einen altersgerechten Umbau, insbesondere der dem Standard „Altersgerechtes Haus“ genügt. Der Ersterwerb einer neu umgebauten Immobilie kann begünstigt werden, sofern die Kosten für die barrierereduzierten Maßnahmen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Ausgeschlossen von der KfW-Förderung sind Maßnahmen, die über die soziale oder private Pflegeversicherung gefördert werden. Maßnahmen in Ferienhäusern und -wohnungen bzw. Gartenhäuser sind ebenfalls nicht förderfähig. Gefördert werden altersunabhängig Privatpersonen, die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern (max. zwei Wohneinheiten) sind, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen oder Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung. Modernisierungsmaßnahmen von Mietern sind ebenfalls förderfähig (Modernisierungsvereinbarung mit Vermieter empfohlen).

Ein Vorab-Check, ob die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden, ist online unter Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW möglich. Hier finden Sie auch entsprechende Merkblätter und Formulare. Eine Antragsstellung ist nur statthaft, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen (Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen) haben. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Nach bestätigter Antragstellung kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Über das KfW-Zuschussportal ist anschließend die Auszahlung zu beantragen. Dafür ist ein Identitäts-Check (Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung, Postident-Verfahren der Deutschen Post) Voraussetzung. Wenn die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigt und die Belege ins Portal hochgeladen wurden, erfolgen Prüfung und die Auszahlung des Investitionszuschusses.

Kontakt KfW:

0800 539 9002 (Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr, Stichwort: Zuschuss Nr. 455-B)