Das war der Kreistag am 26. Februar im Bürgerhaus ,,Kurmärker" in Großräschen
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kam am Donnerstag, dem 26. Februar 2026, um 17 Uhr zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen.
Direkt zu Beginn der Kreistagssitzung erinnerte die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, an die Verdienste des verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden des Kreistages OSL, Reiner Rademann. Es folgte eine gemeinsame Schweigeminute des Kreistages.
Auf der Tagesordnung des Sonder-Kreistages standen im weiteren Verlauf neun Punkte. Es wurden fünf Beschlussvorlagen behandelt. Eine kurzfristig eingebrachte Vorlage der AfD-Fraktion wurde nach erfolgter Abstimmung nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Die Notwendigkeit dieser Sondersitzung ergab sich aus dem zeitnah angestrebten Inkrafttreten der Haushaltssatzung des Landkreises. Die Abgeordneten behandelten unter anderem folgende Themen:
TOP 5: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Landrates
Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat die Wahlen zur Landrätin bzw. zum Landrat offiziell bestätigt. Zwar hatte der Kreiswahlausschuss bereits die Ergebnisse der Wahl am 11. Januar 2026 und der Stichwahl am 25. Januar 2026 festgestellt, jedoch sieht das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz vor, dass die Vertretung des Kreises über mögliche Einwendungen entscheidet. Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist wurden keine Einsprüche erhoben. Damit sind beide Wahlgänge formell gültig.
Alexander Erbert übernimmt das Amt des Landrates am 9. Mai 2026 von Landrat Siegurd Heinze, der am 8. Mai regulär aus dem Dienst ausscheidet, nachdem er nach 16 Jahren im Amt nicht erneut zur Wahl angetreten war.
Die Vorsitzende des Kreistages Martina Gregor-Ness und Landrat Siegurd Heinze gratulierten zum Wahlergebnis.
TOP 6: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026
Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat die im Sommer 2025 verabschiedete Haushaltssatzung 2025/2026 des Landkreises genehmigt – allerdings unter Auflagen. Diese betreffen unter anderem die Fortsetzung der konsequenten Haushaltskonsolidierung, eine flächendeckende Überprüfung der Aufgaben, die Begrenzung freiwilliger Leistungen sowie halbjährliche Berichte zum Haushaltsvollzug.
Die Summe der Kreditaufnahme für 2026 sowie die Verpflichtungsermächtigungen für 2025 und 2026 werden zudem nur anteilig genehmigt und müssen entsprechend reduziert werden. Um diese Festsetzungen umzusetzen, war der Beitrittsbeschluss des Kreistages erforderlich und wurde ein Sonderkreistag am 26. Februar 2026 initiiert. Mit dem im Kreistag gefassten Beschluss kann die Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt nunmehr zeitnah erfolgen, wodurch die Rechtskraft der Satzung eintritt.
Durch die Reduzierung der Kreditaufnahme für 2026 sind die Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen 2026 hinsichtlich ihrer Finanzierung zu überprüfen.
Durch die nicht gedeckten Finanzierungsbedarfe steht im Jahr 2026 weniger Geld für neue Investitionen zur Verfügung als vorgesehen. Insgesamt fehlen dafür rund 12 Millionen Euro. Projekte, die noch nicht begonnen haben, sollen daher noch einmal nach Wichtigkeit geordnet werden; einzelne Vorhaben könnten verschoben, verkleinert oder gestrichen werden. Die Kreisverwaltung geht jedoch aktuell davon aus, dass der ursprüngliche Finanzplan durch alternative Finanzierungsmöglichkeiten abgefedert werden könne.
Eine anteilige Deckungsmöglichkeit des offenen Finanzierungsbedarfes ergibt sich unter anderem aus dem auf den Landkreis Oberspreewald- Lausitz entfallenden Anteil aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Dieser beträgt nach Berechnungen und Informationen des Ministeriums der Finanzen und für Europa für den Landkreis OSL 24.435.642 €. Hinzu kommen mögliche Zuweisungen aus dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz.
Welche Maßnahmen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz unter die Förderbereiche des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz entfallen und wie im Einzelnen der Einsatz der Mittel des Sondervermögens erfolgen kann und soll, wird in einer gesonderten Beschlussvorlage durch den Kreistag zu definieren sein.
Begonnene Projekte wie der Neubau der Förderschule Hand in Hand in Senftenberg, die Fertigstellung der Sanierung des Gymnasiums Senftenberg oder der Rettungswache Lauchhammer sind nicht gefährdet.
Ergänzungsanträge:
Zu der Beschlussvorlage lagen zwei Ergänzungsanträge der AfD-Fraktion vor, die inhaltlich auf Änderungen bei der Umsetzung bereits geplanter und bestätigter kommunaler Projekte (Zechenhaus Brieske; Förderschule Hand in Hand) abzielten; beide Anträge wurden jedoch abgelehnt, sodass der Beitrittsbeschluss unverändert blieb.
TOP 7: Wahl des Ersten Beigeordneten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
Robert Weidner ist der Name des künftigen Ersten Beigeordneten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Der Kreistag wählte ihn im Kreistag am 26. Februar auf Vorschlag von Landrat Siegurd Heinze mit deutlicher Mehrheit in das Amt. Zu seiner Person folgt eine separate Pressemitteilung.
Zu den ersten Gratulanten zählte die aktuell noch Erste Beigeordnete, Grit Klug.
TOP 8: Außerplanmäßige Förderung von Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr
Der Kreistag hat die Bereitstellung von 240.000 Euro für den Erwerb eines Grundstücks in Lauchhammer beschlossen. Die Mittel dienen als Investitionszuschuss an die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VG OSL), eine hundertprozentige Tochter des Landkreises. Auf dem Grundstück soll künftig ein weiterer Busbetriebshof entstehen.
Die Finanzierung erfolgt aus der zweckgebundenen Sonderrücklage zur Förderung der ÖPNV-Infrastruktur. Da der Betrag über der geltenden Wertgrenze für außerplanmäßige Auszahlungen liegt, war eine Zustimmung des Kreistages erforderlich.
Hintergrund der Entscheidung ist die Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs im Landkreis. Ab August 2027 wird die VG OSL die Busverkehre eigenständig betreiben und baut dafür derzeit eigene Strukturen, Fahrzeuge und Personal auf. Neben dem bereits geplanten Betriebshof in Lübbenau wird mit dem Standort Lauchhammer ein weiterer wichtiger Baustein für eine leistungsfähige und klimafreundliche ÖPNV-Infrastruktur geschaffen.
Damit setzt der Landkreis sowohl die Kommunalisierung des Busverkehrs als auch die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes um und stärkt langfristig ein modernes und verlässliches Nahverkehrsangebot in der Region.
TOP 9: Austritt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aus der Sparte 2 des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
Der Kreistag hat beschlossen, den Austritt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aus der Sparte 2 „Bauleitplanung“ des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg zu beantragen. Ziel ist es, die Rechtssicherheit der Entscheidungen des Zweckverbandes in diesem Aufgabenbereich zu gewährleisten.
Der Landkreis bleibt weiterhin Mitglied in den übrigen Sparten des Zweckverbandes, etwa bei strategischen Aufgaben, der Projektentwicklung sowie der touristischen Eigenbewirtschaftung.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Bauleitplanung gesetzlich eine Aufgabe der Städte und Gemeinden ist. Der Landkreis hat in diesem Bereich zwar Stimmrechte, beteiligt sich aber nicht an der Finanzierung. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht zwischen Einfluss und Zuständigkeit. In der Praxis haben sich die Vertreter des Landkreises deshalb bei Abstimmungen zur Bauleitplanung in den vergangenen Jahren regelmäßig enthalten.
Zudem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss rechtliche Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit von Satzungsbeschlüssen angedeutet, an denen der Landkreis in dieser Konstellation mitwirkt. Um mögliche rechtliche Risiken für den Zweckverband und seine Mitgliedskommunen zu vermeiden, soll der Austritt aus der Sparte Bauleitplanung nun schnellstmöglich erfolgen.
Die übrigen Verbandsmitglieder unterstützen dieses Vorgehen. Da der Landkreis in dieser Sparte keine Umlage zahlt, entstehen dem Zweckverband dadurch keine finanziellen Nachteile. Die erforderliche Satzungsänderung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung und Genehmigung durch das Innenministerium des Landes Brandenburg wirksam.
Mit dem Schritt stellt der Kreistag klar, dass Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte künftig eindeutig geregelt sind und Entscheidungen des Zweckverbandes auf einer rechtssicheren Grundlage getroffen werden können.
Weitere Punkte der Tagesordnung:
Weitere Punkte des Kreistages bildeten unter anderem die Einwohner- und Abgeordnetenfragestunde sowie die Informationen des Landrates.
Der Landrat informierte über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026, mit der die Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreis Teltow-Fläming für unwirksam erklärt wurde. Hintergrund sind Klagen von Krankenkassen gegen die pauschale Kostenbeteiligung, insbesondere bei Fehlfahrten ohne Patiententransport; die landesweiten Auswirkungen werden derzeit geprüft. Die Landrätekonferenz Brandenburg fordert die Einhaltung bestehender Vereinbarungen durch die Krankenkassen sowie die Einrichtung einer Task Force in der Staatskanzlei zur Klärung der Rettungsdienstfinanzierung. Zudem berichtete der Landrat über die Delegiertenversammlung der Kreisjugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitz, bei der der langjährige Kreisjugendfeuerwehrwart Fred-Hagen Karzenburg nach 34 Jahren verabschiedet und Marco Kleinichen als Nachfolger gewählt wurde. Abschließend verwies er auf bevorstehende Termine, darunter die Ausbildungsmesse am 7. März im BASF-Kulturhaus Schwarzheide, die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Landtages Brandenburg am 9. März sowie die Brandenburgischen Frauenwochen vom 6. bis 31. März 2026.
Zum Nachlesen
Die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen des Sonder-Kreistages können im Bürgerinformationssystem des Landkreises OSL eingesehen werden:
Der nächste reguläre Kreistag folgt am Donnerstag, dem 26. März 2026, 16 Uhr. Veranstaltungsort ist erneut das Bürgerhaus ,,Kurmärker", Seestraße 2 in Großräschen. Die Tagesordnung zum Kreistag am 26. März 2026 wird nach Veröffentlichung hier zu finden sein: https://osl-online.gremien.info/meeting/1037