Förderungen der beruflichen Weiterbildung über die ILB
Meldung aus Senftenberg
Die Weiterbildungsrichtlinie wurde neu aufgelegt. Ab sofort können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg Fördermittel für die Kompetenzentwicklungen von Beschäftigten, im Rahmen individueller als auch betrieblicher Weiterbildungen in Unternehmen und Vereinen, beantragt werden.
Übernahme von bis zu 60 % der Weiterbildungskosten
NEU: individuelle Weiterbildungen (Bildungscheck) mit unbegrenzter Zuschusshöhe (bislang max. 3.000 € pro Vorhaben)
NEU: Bündelung mehrerer Weiterbildungsmaßnahmen in einem Antrag
NEU: fortlaufende Antragstellung durch Unternehmen oder Beschäftigte möglich (bislang: nur zwei Mal pro Jahr)
NEU: Förderfähigkeit von Weiterbildungen im Rahmen einer Nachqualifizierung
NEU: Bildungscheck auch für Personen, die im Land Brandenburg arbeiten, nicht aber ihren Wohnsitz haben (bislang: Antragsberechtigung wohnsitzgebunden)
NEU: Förderfähigkeit von Unternehmen und Einrichtungen mit sozialen, ethischen und ökologischen Zielen, auch mit Zugang zu ehrenamtlichen Strukturen
Die Weiterbildungsrichtlinie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) verwirklicht.