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News-Ticker

Förderungen der beruflichen Weiterbildung über die ILB

Meldung aus Senftenberg

Die Weiterbildungsrichtlinie wurde neu aufgelegt. Ab sofort können bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg Fördermittel für die Kompetenzentwicklungen von Beschäftigten, im Rahmen individueller als auch betrieblicher Weiterbildungen in Unternehmen und Vereinen, beantragt werden.

  • Übernahme von bis zu 60 % der Weiterbildungskosten

  • NEU: individuelle Weiterbildungen (Bildungscheck) mit unbegrenzter Zuschusshöhe (bislang max. 3.000 € pro Vorhaben)

  • NEU: Bündelung mehrerer Weiterbildungsmaßnahmen in einem Antrag

  • NEU: fortlaufende Antragstellung durch Unternehmen oder Beschäftigte möglich (bislang: nur zwei Mal pro Jahr)

  • NEU: Förderfähigkeit von Weiterbildungen im Rahmen einer Nachqualifizierung

  • NEU: Bildungscheck auch für Personen, die im Land Brandenburg arbeiten, nicht aber ihren Wohnsitz haben (bislang: Antragsberechtigung wohnsitzgebunden)

  • NEU: Förderfähigkeit von Unternehmen und Einrichtungen mit sozialen, ethischen und ökologischen Zielen, auch mit Zugang zu ehrenamtlichen Strukturen 

Die Weiterbildungsrichtlinie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) verwirklicht.

Link:     ausführliche Pressemitteilung der ILB vom 26.01.2026 (PDF) (nicht barrierefrei)

            ILB-Förderprogramm: Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Weiterleitung zur ILB Homepage)