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News-Ticker

Restriktionszonen an der Grenze zu Sachsen in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße vollständig aufgehoben

Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die verbliebenen Restriktionszonen zum Land Sachsen aufgehoben und in freies Gebiet überführt.

Um diese Aufhebung formell zu regeln hat der Landkreis OSL auf Basis Durchführungsverordnung der EU, die am 27. Februar 2026 in Kraft tritt eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

Die neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis OSL tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verfügung kann hier online eingesehen werden: www.osl-online.de/asp.

 

In Kurzform regelt die Allgemeinverfügung das Folgende:

  • Auch die verbliebenen Restriktionszonen im Landkreis OSL sind aufgehoben.

  • Mit dem Rückbau der ASP-Zäune kann innerhalb der aufgehobenen Restriktionszonen begonnen werden. Dies erfolgt stufenweise. Der komplette Zaunrückbau im Kreisgebiet wird nach haushalts- und kostenrechtlicher Abstimmung sowie Ausschreibung beauftragt werden.

  • Die Jagdausübungsberechtigten werden weiterhin zur verstärkten Bejagung und damit zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes, sowie zur verstärkten Suche nach verendeten Wildschweinen angehalten.

 

Frau Schuster, Amtstierärztin und Leiterin des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft im Landkreis OSL: „Nachdem es bereits im November 2025 die gute Nachricht gab, dass wir als Landkreis nach rund 3,5 Jahren Tierseuchenbekämpfung wieder als ASP-frei gelten, ist das nun der finale Schritt dafür, dass unser Landkreis insgesamt auch als Restriktionszonen-frei gilt. Damit können wir die wenigen übrigen, spezifischen Auflagen zur Bekämpfung der ASP, die in der Sperrzone I und im Schutzkorridor sowie im Hochrisikokorridor im Gebiet an der Grenze zu Sachsen noch bestanden haben, aufheben. Diese Regelungen hatten zuletzt noch insbesondere Schweinehalter, Landwirte und Jägerinnen und Jäger in dem Bereich betroffen. Ich danke allen Beteiligten für Ihre Unterstützung.“

 

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, den aktuellen Zaunverlauf sowie alle Bekanntmachungen finden Sie auf www.osl-online.de/asp 

 


 

Presseinformation – 27.02.2026

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg 

 

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Restriktionszonen an der Grenze zu Sachsen in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße vollständig aufgehoben 

 

Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen wird in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße die verbliebene Restriktionszone zum Land Sachsen aufgehoben und in freies Gebiet überführt. 

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde zuletzt im November 2024 ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein amtlich festgestellt, im Landkreis Spree-Neiße zuletzt im April 2024. Dazu wurden in diesen beiden Landkreisen bereits im September 2025 und im November 2025 die Sperrzonen I und II bis auf den ASP-Schutzkorridor erfolgreich aufgehoben. Für diese noch verbliebene Restriktionszone entlang der sächsischen Landesgrenze, hatte das Verbraucherschutzministerium nun ebenfalls einen Antrag zur Aufhebung gestellt. Die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, haben dem Brandenburger Antrag zugestimmt. 

Mit der Aufhebung ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz vollständig frei von ASP-Restriktionszonen. Im Landkreis Spree-Neiße verbleibt lediglich der ASP-Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen.

 

Der geänderte Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt am morgigen 28. Februar in Kraft. 

Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße haben ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen entsprechend angepasst.  

 

Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten wird weiter intensiv beobachtet. Weiterhin finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden auf ASP untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche. 

 

 

Gebietskulisse vor Anpassung                                       Gebietskulisse nach Anpassung

 ASP Gebietskulisse vor-nach Anpassung