Streik im Busverkehr am 27.02.2026: Einschränkungen im ÖPNV – Hinweise zur Schülerbeförderung - Präsenzpflicht an Schulen ausgesetzt
Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz informiert:
Liebe Fahrgäste,
die Gewerkschaft ver.di hat für Freitag, 27.02.2026 zu einem bundesweiten Streik im kommunalen Nahverkehr aufgerufen. Leider kann davon auch die VG OSL betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir noch nicht, wie viele Fahrerinnen und Fahrer sich am Streik beteiligen werden. Daher können wir aktuell noch keine konkreten Angaben zu möglichen Fahrtausfällen machen.
Wir wissen, dass dieser Streik für viele Fahrgäste mit Unannehmlichkeiten verbunden ist und bitten hierfür herzlich um Ihr Verständnis.
Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über mögliche Ausfälle und kurzfristige Änderungen auf der Website der VG OSL: www.vgosl.de.
Vielen Dank
Hinweise des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Schülerbeförderung:
Wir sind uns dessen bewusst, dass insbesondere am Freitag zahlreiche Schülerinnen und Schüler auf die Beförderung mit den Bussen angewiesen sind. Bitte stellen Sie sich auf Einschränkungen ein!
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Keine Präsenzpflicht an Schulen am 27. Februar
Mit Beginn am 27. Februar 2026 hat die Gewerkschaft Ver.di einen Warnstreik im öffentlichen Personenverkehr angekündigt. Dieser kann landesweit zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Das Bildungsministerium erwartet für Freitag Auswirkungen auf die Schülerbeförderung in Brandenburg.
Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht in den Schulen könnte erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Im Falle solcher Behinderungen in der Schülerbeförderung werden nun analog die Vorschriften der VV Schulbetrieb (Nr. 4, Abs. 3 und 4) angewendet - dazu gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen. Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert.
Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsmöglichkeiten, ob ihren Kindern der Weg zur Schule (Hin- und Rückweg) möglich ist. Sie sind gehalten, die Hinweise der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung bzw. der beauftragten Unternehmen der Schülerbeförderung zu beachten.
Lehrkräfte stellen den Schülerinnen und Schülern, die nicht zur Schule kommen können, Aufgaben für Freitag zur Verfügung. Schulen können ebenso nach ihren Möglichkeiten Distanzunterricht organisieren. Die Grundlage hierfür bildet die Distanzunterrichtsverordnung vom 29. Juli 2024.
Schülerinnen und Schüler gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule rechtzeitig mitgeteilt haben.
Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen.