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News-Ticker

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Der neue Call im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Themenfeld Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land ist am 01.12.2025 gestartet. 


Das BMWE ermöglicht mit dem Innovationsprogramm die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf verschiedenen Zukunftsfeldern. Gefragt sind diesmal u. a. marktorientierte Innovationen zur Attraktivitätssteigerung von urbanen und/oder ländlichen Räumen, neue Services und Konzepte für Coworking/Coliving oder für die (Um-)Nutzung von Immobilien und Flächen. Weiterhin können beispielsweise Ideen zur effizienteren oder nachhaltigeren Nutzung regionaler Ressourcen, Innovationen im Bereich Smart-City/Village und regionale GovTech-Lösungen, neue (digitale) Organisationsmodelle für regionale Energie und Mobilität, innovative Lösungen für die örtliche Versorgung (z. B. Gesundheit, Pflege, Betreuung) oder Tourismusinnovationen eingebracht werden. 


Die Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 05. Februar 2026 um 15:00 Uhr. Mehr Informationen erhalten Sie u. a. auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

Erläuterungen/Hinweise:

  • KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie weniger als 50 Mio. € Umsatz und einer Bilanzsumme kleiner als 43 Mio. €.

  • Ein Call eröffnet den vollelektronischen Teilnahmewettbewerb, bei dem zunächst eine Skizze mit kurzer Projektbeschreibung, erläuternden Abbildungen und Angaben zum Antragsteller eingereicht werden. Bei einer entsprechenden Jurybewertung wird zur Vollantragsstellung aufgefordert. Die Projektvorstellung per Online-Pitch ist optional.

  • Es gelten die nach IGP-Richtlinien festgelegten Fördersätze. Diese liegen je nach Unternehmensgröße/antragstellender Einrichtung und Projektreife bei 45 bis 75 %. Für Forschungseinrichtungen besteht die Möglichkeit einer 100 %igen Förderung.

  • Neben Startups, Kleinstunternehmen und Mittelständler – auch gemeinnütziger Art – sind Selbstständige, Unternehmensgründer/-innen und nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) antragsberechtigt. Gründende müssen zum Zeitpunkt der Vollantragsstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung führen. Förderfähige Forschungseinrichtungen sind Kooperationspartner von Unternehmen und leisten höchstens 50 % der mit dem Projekt verbundenen Arbeit.

  • Für die Projekte gelten Bemessungsgrenzen: Machbarkeitsprojekte bis zu 80.000 €, Marktreifeprojekte bis zu 330.000 €! Die zuwendungsfähigen Kosten eines Kooperationsprojektes können max. 150.000 € bzw. 600.000 € (über alle Kooperationspartner) betragen. Bei Forschungseinrichtungen liegt der maximale Betrag für die Zuwendungen bei 180.000 €.

  • Zuwendungsfähige Ausgaben und Kosten sind insbesondere Personalkosten, Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte sowie übrige Kosten, deren Förderhöchstbeträge sich prozentual an den Personalkosten orientieren.

  • Das Budget für den aktuellen Förderaufruf beträgt voraussichtlich ca. zehn Millionen Euro. Der nächste Förderaufruf (mit anderem Fokus!) ist für das 2. Quartal 2026 geplant.