Die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist für alle Personen verpflichtend, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bietet ab dem 1. September 2025 die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes – umgangssprachlich häufig als „Gesundheitspass“ bezeichnet – auch online durchzuführen.
Mit der neuen Online‑Lösung wird es für Bürgerinnen und Bürger deutlich komfortabler und zeitsparender, die erforderliche Qualifikation zu erlangen. Die Online-Belehrung ist montags bis freitags von 08:00 bis 20:30 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 15:30 Uhr möglich. Teilnehmende können die Schulung bequem von zuhause oder unterwegs per PC, Tablet oder Smartphone absolvieren. Nach einem kurzen, etwa 45-minütigen Lernfilm folgt ein Test. Bei erfolgreichem Abschluss wird das Zertifikat, umgangssprachlich bekannt als Gesundheitspass, direkt digital zur Verfügung gestellt.
Für weitere Informationen und zur Buchung der Online-Belehrung steht ab dem 1. September 2025 ein entsprechendes Portal auf der Webseite des Landkreises unter www.osl-online.de/gesundheitspass zur Verfügung.
Die klassische Präsenzbelehrung bleibt parallel weiterhin bestehen und wird wie bisher durch das Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes im Rahmen der Sprechtage dienstags und donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.
Beide Belehrungsformen – online wie vor Ort – kosten 45,00 Euro. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Schülerpraktika sowie Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
Von der Einführung des benutzerfreundlichen digitalen Angebots profitieren nicht nur die Antragstellenden, sondern auch die Mitarbeitenden im Sachgebiet Hygiene im Hinblick auf die Einsparung von Arbeitszeit. Pro Jahr führt das neunköpfige Team im Landkreis rund 800 Erstbelehrungen durch.
Dr. Susanne Rosenthal, Amtsärztin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: „Mit der Einführung der Online-Belehrung setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung moderne und bürgernahe Gesundheitsverwaltung. Das neue Angebot ermöglicht mehr Flexibilität für die Teilnehmenden und entlastet gleichzeitig unser Fachpersonal – ohne Abstriche bei Qualität und Rechtssicherheit.“
Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist verpflichtend durch das Gesundheitsamt – entweder in Präsenz oder online – durchzuführen. Arbeitgeber sind im Anschluss verpflichtet, Folgebelehrungen alle zwei Jahre eigenständig und nachweislich zu organisieren.Der Landkreis folgt mit diesem Angebot dem allgemeinen Ziel der Gesundheitsämter, ihre Dienstleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu digitalisieren. Gefördert wird die Umsetzung über Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“.