Am 29. Juli 2025 startete der 5. Projektaufruf der neuen Förderperiode, diesmal steht ein Budget von 5,0 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Vorrangig werden zukunftsfähige Projekte mit hohem regionalem Mehrwert gefördert. Unterstützt werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen,. Direktvermarktung, Gastronomie und Beherbergung sowie Projekte von Kommunen und Vereinen. Die Förderkulisse erstreckt sich über die Städte Großräschen, Lauchhammer, Schwarzheide, Senftenberg, die Gemeinde Schipkau sowie die Ämter Altdöbern und Ruhland. In den Kernstädten Lauchhammer und Senftenberg können Vorhaben mit LEADER-Mitteln nur gefördert werden, wenn diese zu positiven Effekten auch für umliegende ländliche Orte oder die Region führen. Geplante Investitionen und Maßnahmen sollen die ländliche Entwicklung in der Region unterstützen. Grundlage für den Aufruf und alle potentiellen Projekte ist die Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums (MLEUV) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie). Für die Vorhaben fließen Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) in die Region. Die Fördersätze betragen bis zu 75 % (mehr1).
Das Projektauswahlverfahren ist für Anfang März 2026 terminiert. Interessenten können bis zum Fristtermin am 29.01.2026 ihre prüf- und bewertbaren Projektideen (inklusive Anlagen wie Genehmigungen oder Eigenmittelnachweise) unter Verwendung des LEADER-Maßnahmeblattes beim Regionalmanagement einreichen. Das Regionalmanagement steht den Projektträgern beratend zur Seite.
Kontakt:
Geschäftsstelle der LAG / Regionalmanagement LEADER
Dipl.-Ing Michael Franke
Am Werk 8, Zimmer 214
01979 Lauchhammer
Telefon: 03574 4676 2256
E-Mail:
Alle erforderlichen Informationen und Dokumente stehen auf der Webseite www.energieregion-seenland.de zur Einsichtnahme und Nutzung zur Verfügung. Bestätigte Projektträger werden in der Benachrichtigung aufgefordert, ihre formgebundenen Anträge innerhalb einer festgesetzten Frist beim LELF in Luckau einzureichen. Nicht berücksichtigte Projekte, welche die Mindestpunktzahl erreicht haben, können auf Antrag in das nächste Auswahlverfahren der neuen Förderperiode aufgenommen werden. Das Projektauswahlverfahren und die Bewertungskriterien werden im Kapitel 6 der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) erläutert (siehe auch Anlage).