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News-Ticker

Kurzüberblick: Das war der Kreistag am 26. Juni im Kulturhaus Klettwitz

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Bild zur Meldung: 20250626_Kreistag OSL Klettwitz _Bild Landkreis OSL_Sarah Werner_web

Am Donnerstag, den 26. Juni 2025, um 16.00 Uhr, trat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu seiner zweiten Sitzung im Jahr 2025 zusammen. Veranstaltungsort bildete das Kulturhaus in Klettwitz, Markt 17. 

Nachdem von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/TIERTSCHUTZPARTEI sowie der AfD-Fraktion vor Ort auf Antrag noch weitere Beschlussvorlagen in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen worden waren, wies die Sitzung im öffentlichen Teil 25 Tagesordnungspunkte mit 20 Beschlussvorlagen aus. 

Die Tagesordnung und die öffentlichen Beschlussvorlagen können im Bürgerinformationssystem des Landkreises OSL eingesehen werden: https://osl-online.gremien.info/meeting?id=2025-KT-129

Hier finden Sie eine Kurzzusammenfassung relevanter Beschlüsse sowie Ausführungen zu wichtigen Themen.

 

TOP 2: Verpflichtung eines Abgeordneten

Julian Wälder (AfD) hat sein Mandat als Abgeordneter des Kreistages zum 30. Mai 2025 niedergelegt. Nachgerückt ist Roland Schulz. Er ist seit dem 10. Juni 2025 neuer Abgeordneter. Die Vorsitzende des Kreistages, Martina Gregor-Ness, hat ihn verpflichtet.

 

TOP 3 Einwohnerfragestunde

Vertreterinnen und Vertreter des Kreiselternrates haben vorgesprochen. Sie zeigten sich besorgt über Folgen des verabschiedeten Landeshaushalts und appellieren an den Landkreis sich ebenfalls für hochwertige Bildung und bessere Finanzierung einzusetzen.

Der Landeselternrat hat den am vergangenen Freitag im Landtag verabschiedeten Haushaltsentwurf 2025/2026 sowie das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz mit großer Aufmerksamkeit und noch größerer Sorge zur Kenntnis genommen.

Mit Blick auf die darin vorgesehenen Ansätze, insbesondere im Bereich des schulischen Personaleinsatzes, sieht der LER weiterhin großen Klärungs- und Gesprächsbedarf. 

Insbesondere die Auswirkungen auf den Unterrichtsalltag, die individuelle Förderung und die Stabilität von Klassenstrukturen werden sehr kritisch gesehen.

Landeselternrat und Kreiselternrat erwarten: Probleme ernst nehmen und schnellstmöglich Lösungswege suchen. Dabei hofft er auf das Mitwirken aller Beteiligten - auch auf Kreisebene.

 

Ein Bürger aus Ruhland erkundigte sich zum Thema Demokratie und fragte nach einer Übersicht zu Projekten und Einwohnerbeteiligungen im Landkreis, die sich mit dem Thema beschäftigen. Der Bürger erfragte außerdem, wie der Landkreis auf den Klimawandel vorbereitet ist, welche Hitzeschutzpläne es gibt und welche Katastrophenschutzmaßnahmen und kommunale Maßnahmen zur Vorbereitung erfolgen. Beide Anfragen werden schriftlich vom Kreistagsbüro in Abstimmung mit den Fachbereichen der Kreisverwaltung beantwortet. Der Kreistag widmete sich zudem im weiteren Verlauf der Tagesordnung mit einem Beschluss dem Thema Klimaschutz.

 

TOP 4: Informationen des Landrates 

Zu Beginn seiner Ausführungen gedachte Landrat Heinze dem am 10. Mai 2025 verstorbenen Dr. Jürgen Störmer, der lange Jahre den Vorsitz des Kreisseniorenrates innehatte und die Seniorenarbeit im Landkreis in dieser Zeit stark geprägt hat. 

Im Anschluss informierte er über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Themen reichten von kulturellen Erfolgen über Fortschritte im Katastrophenschutz bis hin zu Fragen der Integration und Infrastruktur.

 

Kulturelle Höhepunkte: 25 Jahre Kammerorchester & „Jugend musiziert“: Die Musikschule des Landkreises feierte das 25-jährige Bestehen ihres Kammerorchesters mit Konzerten in Żagań (Polen), Senftenberg und Großkoschen. Zudem konnte die Gesangsschülerin Anna Arakelyan beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ den zweiten Platz erringen. In der Vorausschau kündigte er das Schuljahresabschlusskonzert an, dass am 6. Juli im Amphitheater Großkoschen stattfindet.

Katastrophenschutz: Neue Leuchttürme und moderne Sirenen: Die sogenannten Katastrophenschutz-Leuchttürme wurden am 10. April feierlich in Betrieb genommen. Die Modernisierung der Sirenen läuft ebenfalls planmäßig – 115 von 153 Anlagen wurden bereits erneuert.

Rettungsdienst: Friedenspflicht bis Ende Juni: Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes wurde am 28. März 2025 eine Friedenspflicht zwischen Landkreisen und Krankenkassen vereinbart. Diese gilt bis 30. Juni 2025 und verhindert vorübergehend Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger. Ein Spitzengespräch zur weiteren Regelung ist für den 30. Juni anberaumt.

Integration: Zahlen und Entwicklungen: Das vorläufige Aufnahmesoll für Geflüchtete liegt bei 207 Personen – bis zum 23. Juni wurden 91 aufgenommen. Seit Jahresbeginn wurden 83 Einbürgerungen vollzogen. Insgesamt leben 6.807 Ausländer im Kreis, vor allem aus der Ukraine, Polen und Syrien. Die Arbeitsmarktintegration macht Fortschritte: 7,2 % der Asylsuchenden und 9,2 % der ukrainischen Geflüchteten fanden bereits eine Anstellung.

Partizipation & Inklusion: Preisverleihung und Beirat in Vorbereitung: Bewerbungen für den Inklusionspreis 2025 sind noch bis zum 30. September unter www.osl-online.de/inklusionspreis möglich. Zudem plant der Landkreis eine Informationsveranstaltung zur Gründung eines Behindertenbeirates am 10. Juli.

Tourismus & Infrastruktur — Großräschener See freigegeben: Seit dem 19. Juni 2025 ist der Großräschener See für die Schifffahrt freigegeben – einen Tag später auch für Badegäste. Die 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung bringt zudem Angleichungen an sächsisches Recht auf weiteren Brandenburger Seeflächen. 

 

Am 21. Juni fand erfolgreich die 28. „Tour de OSL“ durch das Lausitzer Seenland statt.

 

Im Rahmen der Kreistagssitzung gab Landrat Siegurd Heinze bekannt, dass er bei der Landratswahl 2026 nicht erneut kandidieren wird. Seine Amtszeit endet planmäßig am 8. Mai 2026. Zugleich beendet zum 30. Juni 2026 die 1. Beigeordnete Grit Klug nach insgesamt 44 Jahren in der Kreisverwaltung, davon 16 Jahren als 1. Beigeordnete, ebenso ihre Tätigkeit für den Landkreis. Im Rahmen der Kreistagssitzung gab auch sie bekannt, zum Ende ihrer Amtszeit keinen Antrag auf Wiederwahl zu stellen. Weitere Informationen dazu und ein Statement von Landrat Siegurd Heinze finden Sie hier: Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Anfang 2026 | bisheriger Amtsinhaber Landrat Siegurd Heinze stellt sich nicht noch einmal der Wiederwahl (PM vom 26.06.2025)

 

 

TOP 6: Berufung der Mitglieder des Integrationsbeirats

Für die Wahlperiode 2025–2029 wurden sieben Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte in den Integrationsbeirat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz berufen. Der seit 2012 bestehende Beirat hat sich als unabhängiges Gremium zur Förderung der Integration und des gesellschaftlichen Miteinanders bewährt. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und parteipolitisch neutral. Sie vertreten die Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte und beraten die Integrationsbeauftragte des Landkreises. Die neu berufenen Mitglieder bilden bereits den bisherigen Integrationsbeirat. Damit werden alle Mitglieder bestätigt und mit dem Weiterführen ihrer Aufgaben für den Zeitraum 2025 bis 2029 beauftragt. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Regionen des Landkreises, engagieren sich bereits aktiv in Netzwerken und haben ihre Mitarbeit schriftlich zugesichert. Ziel ist es, die erfolgreiche Integrationsarbeit fortzusetzen.

Für die neue Wahlperiode wurden folgende Personen in den Integrationsbeirat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz berufen: Amilcar Antonio Cubillo-Medrano, Ahmed Gamal Mohammed Hunaiber, Olga Hoffmann, Irina Scheunert, Mariana Kunipatz, Omar Kassab und Oksana Kalinska.

 20250626_Beschluss Integrationsbeirat OSL_Bild Landkreis OSL_Sarah Werner_webBild: Landkreis OSL/Sarah Werner

 

 

TOP 7 Berufung der Integrationsbeauftragten für den Landkreis

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat auf Vorschlag des Landrats Melanie Hesse zur neuen Integrationsbeauftragten berufen. Gleichzeitig wurde Kathrin Tupaj abberufen, die das Amt seit 2010 innehatte und zum 31. Mai 2025 in den Ruhestand getreten ist. Nach einem Auswahlverfahren mit acht Bewerbungen und fünf Vorstellungsgesprächen setzte sich Frau Hesse durch. Sie ist Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin und bringt umfangreiche Erfahrungen aus der Integrationsarbeit sowie aus ihrer Tätigkeit in einem Mehrgenerationenhaus und als Quartiersmanagerin mit. Siehe hierzu auch: „Staffelstabübergabe in der Integration – langjährige Integrationsbeauftragte Kathrin Tupaj geht in den Ruhestand” (PM vom 15.05.2025)

 20250626_Beschluss Integrationsbeauftragte OSL_Bild Landkreis OSL_Sarah Werner_webBild: Landkreis OSL/Sarah Werner

 

TOP 9: "Integriertes Klimaschutzkonzept“ für den Landkreis

Ebenfalls beschlossen wurde das „Integrierte Klimaschutzkonzept für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz“. Damit wird ein bedeutender Schritt für den aktiven Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung der Region vollzogen.

Angesichts des laufenden Strukturwandels vom Braunkohlerevier hin zu einer zukunftsorientierten Energie-, Tourismus- und Wirtschaftsregion ist der Klimaschutz ein zentrales Handlungsfeld. Der Landkreis verfolgt das Ziel, seinen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern ein lebenswertes Umfeld mit einer intakten Umwelt und gesunder Landschaft zu bieten.

Bereits im März 2022 hatte der Kreistag die Kreisverwaltung mit der Erarbeitung des Konzepts beauftragt. Das Konzept versteht sich als strategisches Leitbild und orientiert sich an den klimapolitischen Zielstellungen des Landes Brandenburg. Es definiert konkrete Handlungsfelder und Ziele für den Landkreis und unterstreicht zugleich die Verantwortung der Kreisverwaltung als Vorbild für Städte, Gemeinden, Wirtschaft und private Haushalte. 

 

Grundlage des Konzepts ist eine umfassende Treibhausgasbilanz. Hierzu wurden die Energieverbräuche und Emissionen auf Kreisebene erfasst und analysiert. Auf dieser Basis wurden Potenziale zur Reduzierung von Emissionen in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität ermittelt und in verschiedenen Szenarien betrachtet. Die daraus resultierenden Zielstellungen wurden in einen konkreten Maßnahmenkatalog überführt, der nun für die Umsetzung dient.

Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts ist Teil der im Jahr 2022 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie des Landkreises. Dazu gehört auch die Prüfung der Gründung eines Nachhaltigkeitsbeirats sowie die Einstellung eines Klimaschutzmanagers zur Koordinierung der Maßnahmen.

 

Das Projekt wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie vollständig aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die maximalen Gesamtkosten belaufen sich auf 189.000 Euro brutto. Die Laufzeit des Projekts ist vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2025 angesetzt. Mit der Konzepterstellung wurde die Megawatt Ingenieurgesellschaft mbH aus Berlin beauftragt, die sich im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchsetzen konnte.

Mit dem nun verabschiedeten Klimaschutzkonzept schafft der Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine fundierte Grundlage, um Klimaschutz auf kommunaler Ebene wirksam zu gestalten und die Region nachhaltig für die Zukunft aufzustellen.

Im Rahmen der Beschlussfassung gab es einen Antrag zur Sache der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/TIERSCHUTZPARTEI zur dauerhaften Einrichtung einer Klimaschutzkoordination beim Landkreis und der dafür notwendigen Beantragung von Fördermitteln. Der Antrag zur Sache wurde ebenfalls vom Kreistag beschlossen.

 

TOP 10-18: „Haushaltsdebatte“

Alle Beschlussvorlagen zum Haushalt wurden in einer „Haushaltsdebatte“ zusammengefasst. Dezernent und Kreiskämmerer Robert Weidner eröffnete die Haushaltsdebatte zum Doppelhaushalt 2025/2026 mit einer Erläuterung zum Haushalt. Mit weiteren Redebeiträge aus den Fraktionen wurden einzelne Fragen und Diskussionspunkte thematisiert. Anschließend erfolgten die Abstimmungen zu den einzelnen Beschlüssen

 

Top 10: Petition zum Entwurf der Doppelhaushaltssatzung 2025/2026 mit Haushaltssicherungskonzept & Top 11: Einwendungen der Stadt Calau zum Entwurf der Doppelhaushaltssatzung 2025/2026 mit Haushaltssicherungskonzept 

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz nahm die Petition von Herrn Thomas Richter aus Ortrand zum Entwurf der Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 sowie zum Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis, folgte seiner Anregung jedoch nicht. Herr Richter kritisierte unter anderem die Berücksichtigung von Steuermindereinnahmen, die Höhe der Kreisumlage und das Ausbleiben von Einsparungen bei den Personalkosten. Der Landkreis wies diese Kritik zurück: Die Steuermindereinnahmen seien bereits gemäß den Vorgaben des Landes in die Planung eingeflossen. Die Kreisumlage sei zur Deckung des Finanzbedarfs notwendig und trotz steigender Kosten (z. B. in der Sozial- und Jugendhilfe) sei sie seit 2019 schrittweise abgesenkt worden. Bei den Personalkosten seien Einsparungen aufgrund von Tarifsteigerungen und einem höheren Arbeitsaufkommen nicht in vollem Umfang möglich. Die Stellenplanung wurde aufgabenbezogen auf das notwendige Maß angepasst.

 

Auch die Einwendungen der Stadt Calau zum Entwurf der Doppelhaushaltssatzung wurden zurückgewiesen. Diese waren fristgerecht in Reaktion auf die durchgeführte Beteiligung der Kommunen eingereicht worden. Die Einwendungen bezogen sich auf die Höhe des Hebesatzes der allgemeinen Kreisumlage unter besonderer Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage der Stadt Calau, den Stellenplan mit den sich daraus ergebenden Personalkostensteigerungen, die fehlende lineare Steigerung aller Erträge und Aufwendungen sowie das Haushaltssicherungskonzept, eine fehlende Darstellung des Konsolidierungswillens seitens des Landkreises und seiner 100-prozentigen Tochtergesellschaften, die Weiterführung der Investitionsmaßnahme zum Zechenhaus, die Höhe der Planansätze für Investitionen und deren Realisierbarkeit sowie die noch nicht abschließend vorliegende Abwägung zur Beurteilung der Finanzkraft der Kommunen mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung. In einer 12-seitigen Begründung nahm die Kreisverwaltung Bezug auf die einzelnen Punkte und machte deutlich, warum der Kritik nicht gefolgt werden konnte.

 

 

TOP 12, 13, 14, 15, 16 und 17: Beschlussvorlagen der AfD-Fraktion

Mit mehreren Beschlussvorlagen brachte die AfD-Fraktion Entscheidungsbedarfe in die Haushaltsdebatte ein:

  • zur Einstellung der Planungsmaßnahmen Festungsanlage Senftenberg

  • zur Aussetzung der Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen am Wohnverbund II in Lauchhammer

  • zur Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Weiterführung des Bauprojektes „Zechenhaus“ in Brieske

  • zur Beendigung der Maßnahmen zur geplanten Verlagerung der OSZ-Abteilung III von Lauchhammer nach Sedlitz

  • zur Einstweiligen Unterbrechung des Neubaus der Förderschule "Hand in Hand" in Senftenberg

  • zur Einstellung der Pürzelprämie des Landkreises

Die sechs Beschlussvorlagen wurden vom Kreistag abgelehnt und fanden somit in der anschließenden Beschlussfassung zum Haushalt und dem Haushaltssicherungskonzeptes keine Beachtung. 

 

 

TOP 18: Beschluss der Haushaltssatzung 2025/2026 und des Haushaltssicherungskonzeptes

Die Verwaltungsleitung hat sich für die Haushaltsjahre 2025/2026 zur Aufstellung eines Doppelhaushalts entschieden. Der Kreistag hat dem 1.025 Seiten starken Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 inklusive Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept seine Zustimmung erteilt.

Die Tendenz zur Entstehung von Fehlbeträgen, die sich bereits in der Planung für das Vorjahr abgezeichnet hatte, hat sich mit der Planung für 2025/2026 und die Folgejahre verstetigt und nimmt ein bisher nicht dagewesenes Ausmaß an.

Während im Haushaltsjahr 2024 noch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 26,9 Millionen Euro geplant wurde, erhöht sich dieser für das Haushaltsjahr 2025 auf 33,2 Millionen Euro (307 Millionen Euro Erträge versus 340 Millionen Euro Aufwendungen) und für das Haushaltsjahr 2026 auf 45,7 Millionen Euro (312 Millionen Euro Erträge versus 357 Millionen Euro Aufwendungen). Die Rücklagen sind aufgebraucht. Ersatzmittel reichen nicht aus, um diese Defizite auszugleichen. Auch die Folgejahre weisen erhebliche Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis aus.

 

Die Gründe dafür liegen in den steigenden Ausgaben für die laufende Verwaltungstätigkeit und dem sich weiter fortsetzende Aufwuchs an Aufgaben, für die der Landkreis zuständig ist. Der größte Kostenfaktor sind die steigenden Transferleistungen, vor allem im Sozial- und Jugendbereich. Zu diesen Pflichtaufgaben, die der Landkreis erfüllen muss, zählen finanzielle Unterstützungen für soziale Hilfen, Jugendhilfe und die Unterbringung von Geflüchteten. Diese Kosten sind in den letzten Jahren rapide gestiegen, ohne dass eine vollständige Refinanzierung durch den Bund oder das Land erfolgte. Die Ausgaben steigen demzufolge deutlich: von rund 161 Mio. Euro (2023) auf etwa 191 Mio. Euro (2025) und über 200 Mio. Euro im Jahr 2026.

Die Personalkosten steigen durch zusätzliche Stellen und Tarifsteigerungen von 46,4 Mio. Euro (2023) auf etwa 53 Mio. Euro (2025). Einen hohen Anteil machen auch die sogenannten sonstigen ordentlichen Aufwendungen aus, die regelmäßig im laufenden Betrieb der Verwaltung anfallen (Steigerung von 2,6 Mio. Euro vom vorläufigen Ergebnis 2023 zum Planansatz 2025 mit 66,7 Mio. Euro). Hauptsächlich wird es hier zu Aufwendungsmehrungen im Fachbereich Rettungsdienst, zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie im Sozialamt und in der Finanzverwaltung im Zuge der Bildung von Rückstellungen für andere Ämter kommen.

 

Zu den Projekten, die der Landkreis fortführen oder die er zuständigkeitshalber realisieren möchte, zählen unter anderem die Fertigstellung des Neubaus der Rettungswache in Lauchhammer, die Fertigstellung der Sanierung des Friedrich-Engels-Gymnasiums, der geförderte Breitbandausbau, die Modernisierung von Radwegen sowie Projekte im Brand- und Katastrophenschutz, der Neubau der Förderschule „Hand in Hand“ mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die Einführung eines digitalen Dokumentenmanagements in der Kreisverwaltung, die Planungskosten für die Weiterentwicklung des OSZ Sedlitz, die brandschutztechnische Ertüchtigung und die Herstellung der Barrierefreiheit ab 2027 im Gesundheitsamt sowie die Installation von Photovoltaikanlagen.

 

Da die sonstigen Finanzmittel des Landkreises den für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden in Form eines einheitlichen Hebesatzes zu erheben (Kreisumlage). Zurückliegend wurde die Kreisumlage entsprechend der Jahresergebnisse und im Interesse der Kommunen seit 2019 schrittweise reduziert, was zu einer Entlastung der Kommunen führte. Dies ist unter den sich wechselnden Vorzeichen so nicht mehr möglich. Für das Planjahr 2025 wurde die allgemeine Kreisumlage um 0,5 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Für das Folgejahr ist eine weitere Steigerung um 0,5 % geplant. Somit wird eine allgemeine Kreisumlage von 44 % im Jahr 2025 und 44,5 % im Jahr 2026 erhoben. Für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird jährlich eine Steigerung um 0,5 % veranschlagt. Mit der geringeren stufenweisen Erhöhung soll der Situation der Kommunen Rechnung getragen werden, die durch Mehraufwendungen im Bereich der Kindertagesstätten sowie durch die Auswirkungen der Ukraine-Krise belastet sind. Die schulische und sonstige Infrastruktur muss vorgehalten werden. Ebenso wie der Landkreis stehen die Städte und Gemeinden vor einer großen finanziellen Herausforderung.

 

Da der Landkreis trotz aller Anstrengungen – Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten, Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten, Verwendung von Rücklagemitteln und von Überschüssen – keinen Haushaltsausgleich erzielen kann, ist er verpflichtet, als Bestandteil der Haushaltssatzung ein ergänzendes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Hierzu wurden die Fachämter der Kreisverwaltung aufgefordert, jede Aufgabe gemäß dem Dezernatsverteilungsplan einer Aufgabenkritik zu unterziehen, Gebühren- und Kostenerstattungsregelungen zu überprüfen und im Ergebnis HSK-Maßnahmen zu beschreiben sowie deren finanzielle Auswirkungen und eine Zeitplanung zu benennen. Insgesamt sind im Haushaltssicherungskonzept 16 Einzelmaßnahmen zur Ertragssteigerung und 30 Einzelmaßnahmen zur Aufwandsreduzierung aufgeführt. Darüber hinaus enthält das Haushaltssicherungskonzept die Darstellung weiterer Konsolidierungsansätze, für die Prüfaufträge zur Umsetzung innerhalb der Verwaltung erteilt wurden. Da viele Maßnahmen konzeptionelle Vorbereitungen oder auch Kreistagsbeschlüsse erfordern, kann der monetäre Effekt der beschriebenen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden.

 

Landrat Siegurd Heinze sagt: „So wie unserem Landkreis geht es aktuell vielen Landkreisen – bundesweit. Ohne eine grundlegende Neuordnung der Finanzbeziehungen und eine Neuausrichtung der sozialen Sicherungssysteme durch Bund und Land wird es nicht gelingen, diese Entwicklung zu stoppen. Die Landkreise benötigen dringend zusätzliche Finanzmittel und somit eine Mindestausstattung durch Land und Bund, um ihr strukturelles Finanzproblem zu beheben.“

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzeptes gab es mehrere sogenannte Anträge zur Sache von den Fraktionen im Kreistag. Diese Anträge bezogen sich auf verschiedene Kostenpunkte bzw. Sparmaßnahmen im Haushaltssicherungskonzept und im Haushalt für die Jahre 2025/26. Beschlossene Anträge finden Berücksichtigung im Haushalt bzw. im Haushaltssicherungskonzept. Hier handelt es sich konkret um den Antrag zur Sache der Fraktion SPD zur Gründung einer Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung.

 

Alle Anträge sind vollständig im Kreistags- und Bürgerinformationssystem des Landkreises einsehbar: https://osl-online.gremien.info/meeting?id=2025-KT-129 

 

TOP 19: Jugendförderplan für die Jahre 2025 und 2026

Der Kreistag hat auch den Jugendförderplan für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Finanzierung für die beiden Folgejahre (2027 und 2028) festgelegt. Damit wird die Grundlage für eine verlässliche Förderung von Angeboten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis geschaffen.

Ein Jugendförderplan ist ein zentrales Planungsinstrument der öffentlichen Jugendhilfe. Er legt fest, welche Angebote und Maßnahmen im Landkreis gefördert werden und welche finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Grundlage bilden das Sozialgesetzbuch - Achtes Buch und das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz. Der Plan umfasst die Darstellung der Ausgaben für das laufende und das folgende Jahr sowie für zwei weitere Planjahre. Grundlage für den aktuellen Jugendförderplan ist die Teilfachplanung für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz für die Jahre 2024 bis 2027, welche der Jugendhilfeausschuss im September 2023 beschlossen hat.

Daraus ergibt sich für die Jahre 2025 bis 2028 folgender Zuschussbedarf des Landkreises: 2025: 3.534.400 Euro, 2026: 3.587.400 Euro, 2027: 3.641.500 Euro

2028: 3.701.500 Euro. Der Jugendförderplan tritt für das Jahr 2025 vorläufig in Kraft, solange der Haushalt noch nicht durch das Ministerium des Innern und für Kommunales genehmigt ist.

 

TOP 20: Kommunale Verfassungsbeschwerde auf Konnexitätsrelevanz des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes im Hinblick auf die Regelungen zur Schulsozialarbeit

In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz den Landrat beauftragt, bis zum 31. Juli 2025 eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht Brandenburg einzureichen. Ziel ist es, feststellen zu lassen, dass das Land Brandenburg mit dem Erlass der Regelungen zur Schulsozialarbeit im neuen Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) gegen die Landesverfassung, insbesondere gegen das Konnexitätsprinzip gemäß Artikel 97 Absatz 3, verstoßen hat.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz sieht sich aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert. Für die eine flächendeckende Schulsozialarbeit an allen 44 Schulen im Landkreis wären über 35 Vollzeitstellen erforderlich. Die damit verbundenen jährlichen Mehrkosten werden auf rund 1,6 Millionen Euro geschätzt, wobei das Land bislang keine Erstattung dieser Ausgaben zugesichert hat.

Ein im Auftrag des Landkreises Dahme-Spreewald erstelltes Rechtsgutachten stützt die verfassungsrechtlichen Bedenken. Demnach begründet die neue Aufgabenverteilung eine Pflicht des Landes zur finanziellen Kompensation. Zudem fehle es an der gesetzlich geforderten Kostenprognose, die der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hätte vorlegen müssen.

 

Landrat Siegurd Heinze erklärt:

„Uns geht es nicht darum, die Schulsozialarbeit infrage zu stellen – im Gegenteil. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Bildungs- und Chancengleichheit unserer Kinder und Jugendlichen. Aber der finanzielle Mehraufwand darf nicht allein zu Lasten der Landkreise gehen. Wer bestellt, muss auch bezahlen – das ist ein klarer Verfassungsgrundsatz.“

Der Landkreis wird das Verfahren in enger Abstimmung mit den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten durchführen. Mehrere Kommunen im Land Brandenburg prüfen aktuell ebenfalls eine Beteiligung an der Beschwerde.

Die voraussichtlichen Anwaltskosten für das verfassungsgerichtliche Verfahren belaufen sich auf maximal 10.000 Euro netto. Das Verfahren selbst ist gerichtskostenfrei. Im Erfolgsfall wären die Auslagen ganz oder teilweise durch das Land Brandenburg zu erstatten.

 

 

TOP 23: Entschließung: Verbleib aller Zufahrtsstraßen der B 169 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Fraktion Heimat & Zukunft)

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde aufgefordert, sich mit Blick auf den geplanten Ausbau der Bundesstraße 169 nachdrücklich für den Erhalt sämtlicher derzeitiger Zufahrtsstraßen entlang der Trasse einzusetzen.

Hintergrund der Beschlussvorlage ist u.a. die Sorge um die wirtschaftlichen Folgen für ortsansässige Gewerbetreibende. Der Wegfall von Zufahrtsmöglichkeiten würde deren Erreichbarkeit deutlich einschränken und somit erhebliche Auswirkungen auf die Kundenfrequenz und die Umsätze haben – und damit auch auf die Steuerkraft der Gemeinden. Auch die bauliche und finanzielle Belastung durch mögliche zusätzliche Brückenbauwerke sei nicht zu unterschätzen. Ein Ausbau der B 169 mit vorübergehenden Unterbrechungen, wie er auf dem Weg nach Cottbus bereits praktiziert wird, sei hingegen eine praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösung, heißt es in der Begründung.

Der Kreistag OSL lehnte diese Beschlussvorlage ab.

 

 

TOP 24: Keine Kürzungen bei den Regionalbahnlinien RB43, RB49 und RE13 (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/TIERSCHUTZPARTEI)

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat sich deutlich gegen die von Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert angekündigten Kürzungen im Regionalbahnverkehr ausgesprochen. Konkret betroffen sind die Linien RB43, RB49 und RE13, auf denen ab dem Fahrplanwechsel im Jahr 2026 mehrere Verbindungen gestrichen werden sollen.

 

In seinem Beschluss fordert der Kreistag den Erhalt des bisherigen Fahrplanangebots auf den genannten Linien ausdrücklich. Der Landrat wurde beauftragt, Verkehrsminister Tabbert über die ablehnende Haltung des Kreistages zu informieren, sich im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) aktiv gegen die angekündigten Kürzungen einzusetzen und den Kreistag regelmäßig über die Entwicklungen zu unterrichten.

 

Die Abgeordneten kritisieren die angekündigten Einschnitte scharf. „Eine Reduzierung des Angebots würde zu einer spürbaren Verschlechterung der Mobilität im Landkreis führen“, heißt es in der Begründung. Besonders betroffen wären Berufspendlerinnen und -pendler sowie Menschen ohne eigenes Auto. Die geplanten Maßnahmen widersprechen zudem den landes- und bundespolitisch verankerten Zielen der Mobilitätswende, die einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vorsehen.

 

TOP 25: Sicherung der Bildungsqualität im Landkreis OSL (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/TIERSCHUTZPARTEI)

Der Kreistag stimmte einer nachträglich auf die Tagesordnung aufgenommenen Beschlussvorlage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/TIERSCHUTZPARTEI zu. Diese beinhaltet eine ausdrückliche Ablehnung der von der Landesregierung Brandenburg geplanten Kürzungen im Bildungsbereich. Besonders kritisch gesehen wird die vorgesehene Reduzierung von Lehrkräftestellen. Der Landrat wurde beauftragt, sich mit der Beschlussvorlage klar und nachdrücklich gegenüber der Landesregierung, insbesondere dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, gegen die geplanten Einschnitte auszusprechen. Bereits jetzt sei die Bildungsqualität im Landkreis massiv gefährdet. Aktuelle Zahlen belegen, dass insbesondere die Oberschulen unter erheblichem Personalmangel leiden. So liege der Vertretungsbedarf in der Sekundarstufe I bei alarmierenden 19,4 Prozent, was bedeutet, dass etwa jede fünfte Unterrichtsstunde nicht regulär stattfinden kann. Förderangebote fallen weg, Lehrkräfte arbeiten dauerhaft am Limit und die Schülerinnen und Schüler verlieren wertvolle Lernzeit. Vor diesem Hintergrund bewertet die Beschlussvorlage weitere Kürzungen im pädagogischen Bereich als unverantwortlich. Diese würden die ohnehin angespannte Lage an den Schulen weiter verschärfen – mit gravierenden Folgen für die Zukunftschancen junger Menschen in der Region. Gerade für strukturschwache Regionen wie den Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist ein gut funktionierendes Bildungssystem entscheidend für gesellschaftliche Teilhabe, Fachkräftesicherung und soziale Stabilität. Der Kreistag fordert die Landesregierung mit der bestätigten Beschlussvorlage auf, von den geplanten Kürzungen Abstand zu nehmen und stattdessen gezielte Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und die personelle Ausstattung der Schulen vorzunehmen.

 

 

Nichtöffentlicher Teil des Kreistages 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Kreistag mit verschiedenen verwaltungsinternen Regularien und aktuellen Sachverhalten. Darüber hinaus wurden Entscheidungen über die Vergabe der technischen Sanierung im Zusammenhang mit einem alten LCKW-Schaden im Grundwasser in Lübbenau sowie über die Beschaffung von sechs neuen Rettungswagen für den Rettungsdienst des Landkreises Oberspreewald-Lausitz getroffen.

 

Auch die IT-Konsolidierung innerhalb der Kreisverwaltung war Thema. Die Kreisverwaltung plant ab dem Jahr 2026 eine umfassende Neuausrichtung ihrer IT-Infrastruktur. Ausgangspunkt ist das seit zehn Jahren laufende IT-Projekt, das Ende 2025 planmäßig abgeschlossen wird. Mit dem Auslaufen des bisherigen Vertrags erfolgt ab dem 1. Januar 2026 ein vollständiger Rückbau der bisherigen IT-Systeme. Um nahtlos an die erreichten Standards anzuknüpfen und diese gezielt weiterzuentwickeln, wurde ein neues IT-Konsolidierungsprojekt ausgeschrieben. Das Ziel besteht darin, eine moderne, zukunftssichere und wirtschaftlich tragfähige IT-Landschaft einzuführen, die dem digitalen Wandel gerecht wird und zugleich finanzierbar bleibt. Die Ausschreibung erfolgte erneut im Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs. Der Kreistag bezuschlagte das Angebot eines Unternehmens, das ab 2026 die technische Umsetzung übernehmen soll.

 

Der Kreistag endete um 21:45 Uhr.