Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher bzw. Schlaglöcher sowie Schäden an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
zur genauen Örtlichkeit des Schadens,
zum Schaden (kurze Beschreibung) und
zur meldenden Person (Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen, regelmäßig überwacht und später im Zuge der regulären Straßenunterhaltungsmaßnahmen abgearbeitet.
In einigen Städten/Gemeinden besteht die Möglichkeit solche Schäden online über einen „Mängelmelder“ zu melden, der über die Webseite der Stadt/Gemeinde zu erreichen ist.
Fristen
Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
31.03.2026
Zuständigkeit
Zuständig ist der jeweilige Straßenbaulastträger, der für die Instandhaltung der beschädigten Straße bzw. der Verkehrsfläche verantwortlich ist.
Das ist außerorts bei Schäden:
an Autobahnen, Raststätten: Autobahn GmbH des Bundes
an Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
an Kreisstraßen: Straßenbaubehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (Tiefbauamt/Straßenbauamt)
an Gemeindestraßen: Gemeinde-/ Stadtverwaltung
Das ist innerorts in aller Regel die Gemeinde-/ Stadtverwaltung. Jedoch gibt es hier örtlich auch abweichende Zuständigkeiten bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.