Personalmeldung Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Entgegennahme jährlich
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Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem BbgPBWoG haben Sie, z.B. auf Aufforderung der Aufsicht für unterstützende Wohnformen zur Vorbereitung der grundsätzlich jährlich stattfindenden Regelprüfung Ihr Personal an diese zu melden.