Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des Sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
Besteht ein Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Nachweis des schädigenden Ereignisses
Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen, zum Beispiel:
Krankenhausbericht
Therapiebericht
Ärztliche Atteste
Nachweis über die Einschränkung an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft, zum Beispiel
Schwerbehindertenausweis
Bescheinigung des jeweiligen Anbieters
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
;
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Fristen
Es gibt keine Frist.
Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gebühr
Gebühr EUR (KOSTENFREI)
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 – Soziales Entschädigungsrecht
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Dies gilt, wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen
eine Behinderung haben,
von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder
andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben,
die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken.
In diesem Fall können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.
Dazu gehören unter anderem:
Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Selbständigkeit und Teilhabe erleichtern, wie zum Beispiel
Rollstühle oder
Hörgeräte
heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder
Leistungen zur Förderung der Verständigung
Leistungen für die Wohnung:
Beschaffung
Umbau
Ausstattung
Erhaltung
Leistungen zur Mobilität, wie zum Beispiel
Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst für Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können und