Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf besondere Leistungen im Einzelfall - hier Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
Anerkennungsbescheid der Sozialen Entschädigung
Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
Krankenhausbericht
Therapiebericht
Ärztliche Atteste
Nachweis der finanziellen Hilfebedürftigkeit, zum Beispiel:
Einkommensnachweise
Vermögensnachweise
Nachweis über Wohnkosten
Nachweise über Bildung und Teilhabe
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
;
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gebühr
Gebühr EUR (KOSTENFREI)
Voraussetzungen
Geschädigte Person:
Sie sind aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig geworden und
können Ihre Lebensgrundlage nicht durch Ihr Einkommen und Vermögen sichern.
Hinterbliebene:
Sie sind Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer geschädigten Person.
Der Tod ist als Schädigungsfolge eingetreten.
Sie können aufgrund des Todes der geschädigten Person Ihre Lebensgrundlage nicht durch Ihr Einkommen und Vermögen sichern.
Es muss ein Bedarf an Leistungen zum Lebensunterhalt, also ein Bedarf für das tägliche Leben bestehen und dieser Bedarf muss schädigungsbedingt sein.
Bei Geschädigten muss darüber hinaus ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schädigung und der finanziellen Hilfebedürftigkeit, also dem Unvermögen, den Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen zu decken, bestehen (wirtschaftliche Kausalität).
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2- Soziales Entschädigungsrecht
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Fristen
Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sollten Sie aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig geworden sein, können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung erhalten.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den notwendigen und angemessenen Bedarf Ihres täglichen Lebens sicherstellen. Hierzu zählen auch Wohn- und Heizkosten.
Berechtigt sind Sie als geschädigte Person, nicht aber Ihre Angehörigen wie
Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner oder
Kinder.
Diese können Leistungen aus anderen sozialen Sicherungssystemen erhalten.
Auch als hinterbliebene Person können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung erhalten. Sie erhalten diese Leistungen für einen begrenzten Zeitraum nach dem Tod der geschädigten Person.
Ihre finanzielle Hilfebedürftigkeit muss durch den Tod der geschädigten Person entstanden sein. Sie darf nicht unabhängig davon bestehen beziehungsweise bereits bestanden haben.