Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen in sonstigen Lebenslagen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
Krankenhausbericht
Therapiebericht
Ärztliche Atteste
Nachweis über Ihre schädigungsbedingten besonderen Bedarfe
Ärztliches Attest oder Gutachten bezüglich der Notwendigkeit zum Beispiel für den Besuch einer Selbsthilfegruppe
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
;
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Leistungen werden grundsätzlich frühestens ab der Antragstellung erbracht. Leistungen werden auch für Zeiträume vor der Antragstellung erbracht, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem schädigenden Ereignis gestellt wird.
Gebühr
Gebühr EUR (KOSTENFREI)
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Volltext
Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.
Dies können beispielsweise sein:
Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe
Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.