Erstattung der Betreuungskosten während des Aufenthalts in einer Traumaambulanz beantragen
Volltext
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen. Während Ihrer Behandlung in einer Traumaambulanz können Betreuungskosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige anfallen. Für notwendige Betreuungskosten können Sie eine Erstattung beantragen.
Betreuungskosten können übernommen werden,
wenn Sie in Behandlung sind oder waren und Kosten für eine in dieser Zeit notwendige Betreuung Ihrer Familienangehörigen, beispielsweise Ihrer Kinder, entstanden sind, oder
wenn Kosten entstanden sind für eine Person, die Sie zu Ihrer Behandlung begleitet hat.
Es können zudem notwendige Betreuungskosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige einer notwendigen Begleitperson für Kinder oder Jugendliche, die Behandlung in einer Traumaambulanz erhalten, übernommen werden.
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Nachweis über Notwendigkeit der Betreuungskosten
Nachweis über die tatsächliche Entstehung der Betreuungskosten
Nachweis, dass die zu betreuende Person entweder ein Familienmitglied (verwandt, verschwägert, verheiratet) des Berechtigten ist oder es sich bei berechtigten Kindern und Jugendlichen um Familienmitglieder einer notwendigen Begleitperson handelt.
Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung. Das heißt, Sie leiden unter den gesundheitlichen Folgen eines Ereignisses im Zusammenhang mit einer Gewalttat, dem Wehrdienst oder einer Impfung.
Sie erhalten eine Behandlung in einer Traumambulanz oder haben eine Behandlung erhalten und
es sind Kosten für eine in dieser Zeit notwendige Betreuung Ihrer Familienangehörigen, beispielsweise Ihrer Kinder, entstanden, oder
es sind Kosten entstanden für eine Person, die Sie zu Ihrer Behandlung begleitet hat.
Die Betreuungskosten sind notwendig. Das heißt, die betroffene Person kann die Behandlung in der Traumaambulanz ohne Betreuung oder Pflege nicht wahrnehmen und ist auf eine Begleitperson angewiesen, dies gilt beispielsweise für
Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H (Hilflosigkeit), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BI (Blindheit)
Personen mit psychischer Erkrankung
Kinder, Jugendliche und andere pflege- oder betreuungsbedürftige Familienangehörige
Die Kosten entstehen tatsächlich, zum Beispiel als Vergütung der betreuenden Person. Das heißt, die Betreuung oder Begleitung wird nicht von Verwandten übernommen. Und es steht keine andere Personen zur Verfügung, die dies unentgeltlich übernehmen kann.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Betreuungskosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Sie erhalten eine Mitteilung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
Bearbeitungsdauer
Dauer (bei fester Zeit): 2 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 2 Wochen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg
Hinweise (Besonderheiten)
Die Betreuungskosten müssen notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn der oder die Berechtigte ohne die entsprechende Betreuung oder Pflege die Leistung in der Traumaambulanz nicht in Anspruch nehmen könnte, weil eine andere (kostenlose) Betreuungsperson nicht zur Verfügung steht.
Fachlich freigegeben am
15.07.2026;15.04.2026
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)