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News-Ticker

Erstattung der Betreuungskosten während des Aufenthalts in einer Traumaambulanz beantragen


Volltext

Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können die notwendigen Betreuungskosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige übernommen werden. Es können zudem notwendige Betreuungskosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige einer notwendigen Begleitperson für Kinder oder Jugendliche, die Behandlung in einer Traumaambulanz erhalten übernommen werden. 

Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist außerdem bei einer Person gegeben, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen H (Hilflosigkeit), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BI (Blindheit) ist. Darüber hinaus ist diese auch gegeben, wenn eine psychische Erkrankung eine Begleitung erforderlich macht. Betreuungskosten sind notwendig, wenn es sich um Kinder oder zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige handelt, deren Betreuung oder Pflege nicht anders sichergestellt werden kann (zum Beispiel durch andere Familienangehörige).

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Es können zudem notwendige Betreuungskosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige einer notwendigen Begleitperson für Kinder oder Jugendliche, die Behandlung in einer Traumaambulanz erhalten, übernommen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweis über Notwendigkeit der Betreuungskosten
  • Nachweis über die tatsächliche Entstehung der Betreuungskosten
  • Nachweis, dass die zu betreuende Person entweder ein Familienmitglied (verwandt, verschwägert, verheiratet) des Berechtigten ist oder es sich bei berechtigten Kindern und Jugendlichen um Familienmitglieder einer notwendigen Begleitperson handelt.

Falls Sie erforderliche Nachweise dem Antrag nicht beifügen, wird die zuständige Behörde aufgrund Ihrer Angaben von Amts wegen ermitteln und erbittet hierfür eine Einverständniserklärung.


Voraussetzungen

Sie erhalten Behandlung in einer Traumaambulanz und es sind die Kosten für eine in dieser Zeit notwendige Betreuung für die eigenen Familienangehörigen entstanden. 

oder 

Es ist eine Begleitung für eine in der Traumaambulanz behandelte Person notwendig und es fallen Kosten für die Betreuung der Familienangehörigen der notwendigen Begleitperson an. Betreuungskoisten sind die mit der Beaufsichtigung und Pflege einer betreuungs- oder pflegebedürftigen Person einhergehenden Aufwendungen, insbesondere die Vergütung der in Anspruch genommenen Betreuungsperson. Entsprechende Kosten müssen tatsächlich entstehen, wird die Betreuung etwa von einem Verwandten unentgeltlich übernommen, besteht kein Anspruch. 

Die Betreuungskosten müssen notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn der oder die Berechtigte ohne die entsprechende Betreuung oder Pflege die Leistung in der Traumaambulanz nicht in Anspruch nehmen könnte, weil eine andere (kostenlose) Betreuungsperson nicht zur Verfügung steht. 

Eine Übernahme notwendiger Betreuungskosten setzt des Weiteren voraus, dass es sich bei den zu betreuenden Personen entweder um Familienangehörige der oder des Berechtigten oder bei berechtigten Kindern und Jugendlichen um Familienangehörige einer notwendigen Begleitperson handelt. 

Die Übernahme von Betreuungskosten dem Grunde nach ist eine gebundene Entscheidung. Der TdSE wird sich hinsichtlich der Höhe an den ortsüblichen Sätzen der benötigten Betreuungsleistung zu orientieren haben. 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Der Antrag ist kostenlos.


Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Betreuungskosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Sie erhalten eine Mitteilung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

;

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg


Hinweise (Besonderheiten)

Die Betreuungskosten müssen notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn der oder die Berechtigte ohne die entsprechende Betreuung oder Pflege die Leistung in der Traumaambulanz nicht in Anspruch nehmen könnte, weil eine andere (kostenlose) Betreuungsperson nicht zur Verfügung steht.


Fachlich freigegeben am

17.01.2024;15.04.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Abteilung 2 - Soziales Entschädigungsrecht

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam