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News-Ticker

Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz Erhebung


Volltext

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für Umwelt, Biodiversität und auch die Lebensumwelt des Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden sowie die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt von Grundflächen in der Weise verändert wird, dass für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erhebliche Beeinträchtigungen entstehen können - insbesondere durch Baumaßnahmen – benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).


Rechtsgrundlage(n)


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft - Landwirtschaft
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
Postanschrift
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow


Zuständige Mitarbeiter

Frau Bronk (Sachbearbeitung für den ländlichen Raum)
Telefon 03573 870-5643

Frau Hertam (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-5602