Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständigkeit
Kreisfreie Städte und Landkreise
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz
Voraussetzungen
Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
Einverständnis des Kanalnetzbetreibers
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14
Volltext
Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.