Soweit auch personenbezogene Daten bereitgestellt werden sollen, muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft dargelegt werden und der Betroffene darf kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Bereitstellung haben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
Verfahrensablauf
Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.
Bearbeitungsdauer
übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail, persönlich, telefonisch)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13
Fachlich freigegeben am
15.11.2024
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden