Förderung von Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets - auszahlen
Volltext
Wenn Sie für eine Maßnahme für die Umsetzung und Begleitung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets einen Zuwendungs-bescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)