Sicherheitsbericht von Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung Entgegennahme
Volltext
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
Sicherheitsbericht mit den Mindestangaben nach Anhang II der 12. BImSchV
Voraussetzungen
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre Anzeige mit dem Sicherheitsbericht fristgereich bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Sicherheitsbericht.
Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, sofern der Sicherheitsbericht kein Gegenstand eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Fristen
Sie müssen die Anzeige innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorlegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Sicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig einreichen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg