Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) beantragen
Volltext
Gemeinnützige Projekte, für die keine regulären Haushaltsmittel des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen, können vom MASGZ mit Lottomitteln gefördert werden.
Antragsteller können in der Regel juristische Personen des privaten Rechts sein, soweit sie gemeinnützig sind. Außerdem können juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (z. B. Kommunen) eine Förderung aus Lottomitteln beantragen.
Das beantragte Vorhaben soll im Land Brandenburg durchgeführt werden und mildtätigen, sozialen oder sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dienen. Das MASGZ fördert Projekte, die den originären Politikfeldern des Ministeriums zuzuordnen sind.
Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von drei Vergaberunden im MASGZ getroffen.
Anträge für die Vergabeentscheidung im Januar sind bis spätestens zum 15. November des Vorjahres, für die Vergabeentscheidung im Juni bis spätestens zum 15. Mai und für die Vergabeentscheidung im August bis spätestens zum 15. Juli des laufenden Jahres einzureichen (Antragsschluss). Nach Antragsschluss eingehende Anträge werden im Rahmen der folgenden Vergabeentscheidung berücksichtigt. Förderentscheidungen außerhalb der Vergaberunde sind nur in besonderen Ausnahmesituationen vorgesehen.
Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Lottomittel besteht nicht. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Lottomittel besteht nicht. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein. Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von drei Vergaberunden im MASGZ getroffen.
Bei positiver Entscheidung für Ihren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.
Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.
Anträge für die Vergabeentscheidung im Januar sind bis spätestens zum 15. November des Vorjahres, für die Vergabeentscheidung im Juni bis spätestens zum 15. Mai und für die Vergabeentscheidung im August bis spätestens zum 15. Juli des laufenden Jahres einzureichen (Antragsschluss). Nach Antragsschluss eingehende Anträge werden im Rahmen der folgenden Vergabeentscheidung berücksichtigt. Förderentscheidungen außerhalb der Vergaberunde sind nur in besonderen Ausnahmesituationen vorgesehen.
Bearbeitungsdauer
Bei positiver Förderentscheidung durch das MASGZ erfolgt eine Bewilligung durch das LASV.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig – vor der jeweiligen Vergaberunde – beim LASV oder MASGZ eingehen. Bei positiver Förderentscheidung durch das MASGZ erfolgt eine Bewilligung durch das LASV.
Die Antragstellung muss rechtzeitig – vor der jeweiligen Vergaberunde – beim LASV oder MASGZ eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.