Förderung von Pflegeschulen im Bereich Altenpflegehilfeausbildung - Mittelabruf
Volltext
Wenn Sie für eine Maßnahme aus dem Förderprogramm der Altenpflegehilfeausbildung einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)