Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie den Störstrahler in Betrieb nehmen.
Gebühr
Abgabe EUR (VARIABEL)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
;
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Zuständigkeit
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Volltext
Sie beabsichtigen, einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten Störstrahler wesentlich abzuändern? Dann benötigen Sie vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Es bestehen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Strahlenschutzbeauftragten und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
Die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist bestellt und ihnen sind die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt.
Es ist gewährleistet, dass die tätigen Personen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen.
Das für die sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Personal ist vorhanden.
Die Ausrüstungen sind vorhanden, die erforderlich sind, um die Schutzvorschriften einzuhalten.
Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind
Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob
die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt sind,
gewährleistet ist, dass die Ausrüstung vorhanden und Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden,
Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob die Strahlenschutzbeauftragten zuverlässig sind und sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen,
ein Exemplar einer Strahlenschutzanweisung, wenn eine Strahlenschutzanweisung erforderlich ist
Das heißt insbesondere:
Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz inklusive Aktualisierungsnachweis
Bescheinigung und Prüfbericht über die Strahlenschutzprüfung des Gerätes durch eine sachverständige Person oder eine Sachverständigenorganisation
Bauartzulassungsschein mit Stückprüfungsbestätigung oder CE-Konformitätsbescheinigung
Nachweise über Kenntnisse im Strahlenschutz zum eingesetzten Personal inklusive Aktualisierungen dieser Nachweise