Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.
Wenn Sie eine Denkmalauskunft oder Akteneinsicht erhalten möchten, können Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum beantragen.
Eigentümer erhalten eine uneingeschränkte Akteneinsicht. Andere Personen erhalten nur insoweit Einsicht, wie datenschutzrechtliche Vorschriften und der Schutz von Geschäftsdaten nicht entgegenstehen.
Bei Bodendenkmalen und bei beweglichen Denkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
Nach Prüfung des Antrages und der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, falls datenschutzrechtliche oder andere schutzwürdige Belange des Denkmaleigentümers nicht entgegenstehen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.
Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung
Voraussetzungen
Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen
bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen der Eigentümer nicht entgegenstehen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Eigentümer von Denkmalen: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Verfahrensablauf
Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
10.07.2023
Zuständigkeit
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)