Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Rechtsgrundlage(n)
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule
Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).
Voraussetzungen
Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
bestandene Zwischenprüfung
Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Fristen
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise