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News-Ticker

Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen


Volltext

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
  • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

Fristen

Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fachlich freigegeben am

02.05.2024

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kommune


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt | Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
(Außenstelle Kreishaus Calau)
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach:100064
01968 Senftenberg/Zły Komorow

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Petermann (Sachgebietsleiter)
Telefon 03573 870-3471