Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (auf den Tag genau)
Speziell:
für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; bei Wiederholungsprüfungen: Pilotenlizenz
für Selbstständige: Gewerbeanmeldung
falls Wohnsitz in den vergangenen 5 Jahren mehr als 6 Monate lang im Ausland war: Straffreiheitszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis
Bei Verlängerung:
Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Volltext
Bevor Sie in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen eines Flughafens oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten können, wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft. Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen mit Personal, aus den folgenden Tätigkeitsfeldern:
Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen
Luftfahrtunternehmen
Bodenabfertigungsdienste
Fracht- und Postunternehmen
Warenlieferanten
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist neben erforderlichen Schulungen die Grundvoraussetzung, um eine Zugangsberechtigung in einen Sicherheitsbereich zu erhalten und somit die Tätigkeit am Flughafen oder in dem betroffenen Unternehmen aufnehmen zu können.
Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig
Sicherheitskontrollen durchführen
Luftfahrzeuge abfertigen,
Waren transportieren
Luftfracht kontrollieren
andere Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen durchführen.
Zu Sicherheitsbereichen zählen:
ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
ausgewiesene Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge zum Ein und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen abgestellt sind
Die Regelung betrifft somit zum Beispiel:
Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Flugschülerinnen und Flugschüler, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgehen kann. Die Prüfung umfasst:
Angaben zu Ihrer Person
zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und eine Erfassung von dabei auftretenden Lücken der vergangenen 5 Jahre
Ihre Wohnsitze in den vergangenen 10 Jahren
Prüfung von Strafregistereinträgen
Auskünfte von Behörden
Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.
Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber selbst beantragen. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten.
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind
Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden und die letzte Strafe weniger als 5 Jahre zurückliegt
Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und die letzte Verurteilung weniger als 10 Jahre zurückliegt
zu den vergangenen 10 Jahren Erkenntnisse vorliegen, dass Sie Bestrebungen unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind
Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn
Sie nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bereits mit einer Ü2 oder Ü3 überprüft wurden. Hier kann auf Antrag die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfallen
Sie nur sehr selten und ausnahmsweise Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis (Regelung des jeweiligen Flughafens beachten) arbeiten können
Sie ausschließlich in öffentlichen Bereichen des Flughafens arbeiten
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
;
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandeburg (MIL)
Hinweise (Besonderheiten)
Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:
Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Flugschülerinnen und Flugschüler, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Vorkasse wird nur bei Antragsteller*innen mit Wohnsitz oder ständigem regelmäßigen Aufenthalt im Ausland und Arbeitgeber*innen in Insolvenz erhoben. Regelfall ist die Überweisung der Gebühren nach Übermittlung des Bescheides an den Antragsteller (Flugschüler*innen und Pilot*innen) bzw. per Mitteilung an den Arbeitgeber (alle anderen Antragsteller).
Gebühr EUR (VARIABEL)
Gebühr 64 EUR (FIX)
Kosten für die positive Feststellung der Zuverlässigkeit.
Gebühr 130 EUR (FIX)
Kosten für die negative Feststellung der Zuverlässigkeit.
Gebühr 30 EUR (FIX)
Kosten für Rücknahme eines Antrags auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung.