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News-Ticker

Gebrauchsabnahme fliegender Bauten


Volltext

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.


Rechtsgrundlage(n)

§ 76 Brandenburgische Bauordnung

§ 20 Bautechnische Prüfungsverordnung

Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen 


Erforderliche Unterlagen

Anzeige zur Gebrauchsabnahme

Prüfbuch des fliegenden Baus

Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)


Voraussetzungen

Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

bestätigt werden kann.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Zeitgebühr

Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

100-250€


Verfahrensablauf

Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.


Bearbeitungsdauer

1 Woche


Fristen

Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.


Formulare/Schriftformerfordernis

Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Fachlich freigegeben am

01.06.2022

Zuständigkeit

Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
(Außenstelle Kreishaus Calau)
Postanschrift
Dubinaweg 1
Postfach:100064
01968 Senftenberg/Zły Komorow



Zuständige Mitarbeiter

Frau Haas (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-5431


Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiter Süd (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5450

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5453

Mitarbeiter/in (Baukontrolleur)
Telefon 03573 870-5442

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5461

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Großvorhaben - BASF BImSch))
Telefon 03573 870-5438

Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiterin Nord (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5460

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg))
Telefon 03573 870-5451

Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau))
Telefon 03573 870-5464