Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.
Gebühr 53 EUR (FIX)
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Gebühr 104 EUR (FIX)
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zahlungsinformation wird 6 Wochen vor Ablauf des gültigen Beiblattes versendet. Da hierbei mit verschiedenen regional tätigen Kurier- und Postdienstleistern zusammengearbeitet wird, variieren die Postlaufzeiten zum Teil erheblich. Aus diesem Grund kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Unterlagen die Antragstellenden erst vier Wochen vor Ablauf erreichen.
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Anfragen zum Bearbeitungsstand
Wünschen Sie konkrete Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Feststellungsantrages oder möchten Sie weitere Angaben einreichen, dann wenden Sie sich an das LASV.
Sie können hierfür das zentrale Kontakformular nutzen.