Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen
Volltext
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
(nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
(nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
in Brandenburg zusätzlich:
Antrag zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Aktueller tabellarischer lückenloser Lebenslauf (unterzeichnet) – im Original
Identifikationsnachweis (Pass oder Personalausweis) – in amtlich beglaubigter Form oder Geburtsurkunde – im Original
Erklärung, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht entzogen wurde (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
Erklärung, dass zurzeit kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Nur bei Gesundheitsfachberufen)
Amtliches Führungszeugnis – im Original, nicht älter als ein Monat
Voraussetzungen
Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
Verfahrensablauf
Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: ja
Online-Dienst: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) Berlin
Fachlich freigegeben am
05.11.2020
Zuständigkeit
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit