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News-Ticker

Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.11.2022;02.04.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg


Volltext

Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Erziehen Sie Ihr Kind allein, dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Als Mutter haben Sie bereits im Mutterschutz Anspruch auf Unterhalt, als Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.

Welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, erörtern Sie zusammen mit dem Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt hilft Ihnen dann dabei, Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.

Beistandschaft

Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel

  • den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
  • die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
  • den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
  • den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
  • eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
  • den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
  • die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
  • den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.

Beistandschaft beenden

Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Zuständigkeit

örtlich zuständiges Jugendamt


Voraussetzungen

  • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
  • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

Erforderliche Unterlagen

  • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
  • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Jugendamt | Unterhalt
Adresse
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow
(Haus 5)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Hönicke (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-4240

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (B))
Telefon 03573 870-4249

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (A, H, L), Beurkundungen (D, F, J, M, N))
Telefon 03573 870-4246

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (D, E, F, J, M), Beurkundungen (I, K, O, T, X, Y, Z))
Telefon 03573 870-4244

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (E, F, I, Mo, Mö, Mr))
Telefon 03573 870-4250

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (Sch (außer Scha, Schä, Sche, Schi, Schl)))
Telefon 03573 870-4253

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (C, St, V, Y, Z))
Telefon 03573 870-4254

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (B, I, K, N, O), Beurkundungen (E, H, L), Negativattest (A-M))
Telefon 03573 870-4245

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (L (außer La, Le), R))
Telefon 03573 870-4257

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (La, Le, N, T))
Telefon 03573 870-4235

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (K (außer Ku, Kü)))
Telefon 03573 870-4258

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (P, R), Beurkundungen (S), Negativattest (N-Z))
Telefon 03573 870-4248

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (G, M (außer Mo, Mö, Mr, Mu, Mü)))
Telefon 03573 870-4252

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (D, P, Scha, Schä, Sche))
Telefon 03573 870-4236

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (A, S, Schi, Schl))
Telefon 03573 870-4259

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (S,T), Beurkundungen (B, C, G, U, V, W))
Telefon 03573 870-4247

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (Ho, Hö, Hr, J, Ku, Kü, Mu, Mü))
Telefon 03573 870-4234

Mitarbeiter/in (Beistandschaften/Unterhalt (C, G, Q, U, V, W, X, Y, Z), Beurkundungen (A, P, Q, R))
Telefon 03573 870-4243

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (H (außer Ho, Hö, Hr))
Telefon 03573 870-4255

Mitarbeiter/in (Unterhaltsvorschuss (O, Q, U, W))
Telefon 03573 870-4256