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News-Ticker

Archivgut Einsicht gewähren


Volltext

Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.


Rechtsgrundlage(n)

Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs


Erforderliche Unterlagen

ggf. Personalausweis, Vollmacht


Voraussetzungen

Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.


Bearbeitungsdauer

maximal 2 Monate


Fristen

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.11.2020

Zuständigkeit

das jeweilige Archiv


Ansprechpunkt

das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
 


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
Adresse
Am Mühlenberg 3
14476 Golm
Postanschrift
Postfach 600449
14404 Potsdam

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Bau- und Hauptamt - Kreisarchiv
Adresse
Dubinaweg 1 / Haus 2
01968 Senftenberg/Zły Komorow
(Historisches Archiv Senftenberg)
Adresse
Joachim-Gottschalk-Str. 36
03205 Calau/Kalawa
(Historisches Archiv Calau)
Adresse
Joachim-Gottschalk-Str. 36
03205 Calau/Kalawa
(Archiv der Bauaufsicht - Die Akteneinsicht kann bei der unteren Bauaufsicht beantragt werden: untere-bauaufsicht@osl-online.de)


(Archiv der Bauaufsicht)

Zuständige Mitarbeiter

Mitarbeiter/in (Sachbearbeitung Archiv Calau)
Telefon 03573 870-1552


Mitarbeiter/in (Sachbearbeitung Archiv Senftenberg)
Telefon 03573 870-1544


Mitarbeiter/in (Sachbearbeitung Archiv der Bauaufsicht)
Telefon 03573 870-1551


Mitarbeiter/in (Sachbearbeitung Archiv Calau)
Telefon 03573 870-1543


Herr Wenner (Kreisarchivar)
Telefon 03573 870-1545