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News-Ticker

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme


Volltext

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

Haben Sie die Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen und Ihre Aufenthaltserlaubnis endet bald, können Sie eine Verlängerung beantragen. Gründe für noch nicht abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn:

  • Sie lange auf Prüfungen warten müssen
  • Sie eine Prüfung wiederholen müssen

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann für 12 Monate verlängert werden. Insgesamt darf Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3 Jahre nicht überschreiten.

Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

15.08.2025

Zuständigkeit

Zuständig  im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

Zuständig  im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Asyl- und Ausländeramt - Ausländerbehörde
Adresse
Dubinaweg 1 (Haus 4)
01968 Senftenberg/Zły Komorow

(Ausländerbehörde)

(Einbürgerung)

(Beschäftigung)

(Standesamtsaufsicht/ Namensänderungsbehörde)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Laurisch (Sachgebietsleiter)
Telefon 03573 870-3121