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News-Ticker

Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung


Volltext

Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.

Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.

Sie sollten sich deshalb vorab bei der Hochschule Ihrer Wahl erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.


Voraussetzungen

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Meisterprüfung (Meisterbrief) oder eine gleichwertige Berechtigung
     
  • Fortbildungsabschluss mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
     
  • Befähigungsnachweis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Befähigungsnachweis und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
     
  • Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft (Abschlusszeugnis der Fachschule)
     
  • Landesrechtlich geregelter Fortbildungsabschluss für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses)
     
  • Abschluss der Sekundarstufe I und einer für das Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und danach
    erworbene mindestens zweijährige Berufserfahrung (Zeugnis über den Abschluss der Sekundarstufe I, Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses und Nachweis über die berufliche Tätigkeit mit Angabe von Art, Dauer und Ort)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.

Sie sollten ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Gespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums.

Sie erhalten den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Hochschule.


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen.

Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Zuständigkeit

die jeweilige Hochschule


Ansprechpunkt

Studienberatung der jeweiligen Hochschule


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam
Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg
Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau
Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam
Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)