Bannerbild
Bannerbild
close-up-thermometer-showing-high-temperature_Bild von freepik auf freepik.com
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 

News-Ticker

Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung


Volltext

Eltern haben die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die die Eltern der Schule vorlegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen,

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur die Ausnahme darstellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Schulärztliche Stellungnahme,

weitere Unterlagen, die die Eltern zur Unterstützung ihres Antrages erbringen


Voraussetzungen

Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann


Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstel-lung vom Schulbesuch

bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate


Fristen

Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32


Fachlich freigegeben am

11.06.2020

Zuständigkeit

zuständige Schule


Ansprechpunkt

Schulleitung


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Großenhainer Str. 62
01968 Senftenberg/Zły Komorow

Zuständige Mitarbeiter

Mitarbeiter/in (Arzthelferin - Zuständigkeitsgebiete Calau, Lübbenau, Vetschau)
Telefon 03573 870-4375
Mitarbeiter/in (Arzthelferin - Zuständigkeitsgebiete Ortrand, Lauchhammer, Schwarzheide, Ruhland, Schipkau)
Telefon 03573 870-4373
Mitarbeiter/in (Arzthelferin - Zuständigkeitsgebiete Senftenberg, Großräschen, Altdöbern)
Telefon 03573 870-4363
Mitarbeiter/in (Fachärztin für Allgemeinmedizin)
Telefon 03573 870-4371
Frau Sperling (Sachgebietsleiterin, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde)
Telefon 03573 870-4372