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News-Ticker

Deutschlandstipendium Bewilligung


Volltext

Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht.

Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.

Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von EUR 300,00 unterstützt.

Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft. Ziel ist es, eine neue Stipendien- und Förderungskultur in Deutschland zu etablieren.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.


Voraussetzungen

  • Immatrikulation oder Zulassungsbescheinigung
     
  • Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.
     
  • Berücksichtigt werden unter anderem:
  • Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium.
  • Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche.
  • Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb.
  • Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden.
  • Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über EUR 30,00 pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

Verfahrensablauf

Sie bewerben sich nach den Ausschreibungsvorgaben Ihrer Hochschule.

Ihre Hochschule gestaltet das Auswahlverfahren.

Über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission Ihrer Hochschule.

Das Deutschlandstipendium wird für mindestens zwei Semester bewilligt.

Für das nächste Studienjahr prüft Ihre Hochschule erneut, ob alle Förderkriterien erfüllt sind und private Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen.


Bearbeitungsdauer

je nach Hochschule unterschiedlich


Fristen

Den Bewerbungszeitraum finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen, ob sie das Deutschlandstipendium anbietet und wie das Bewerbungsverfahren funktioniert.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

04.06.2020

Zuständigkeit

Hochschule, die ein Deutschlandstipendium anbietet


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Adresse
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Adresse
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Fachhochschule Potsdam
Adresse
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
Adresse
Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Adresse
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde

Technische Hochschule Brandenburg
Adresse
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel

Technische Hochschule Wildau
Adresse
Hochschulring 1
15745 Wildau

Universität Potsdam
Adresse
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

(Präsident Prof. Oliver Günther, Ph.D.)