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News-Ticker

Ausbildungsförderung Beratung


Volltext

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

06.05.2020

Zuständigkeit

jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Sozialamt - Sozialverwaltung/Sonstige Sozialleistungen
Adresse
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow
(Haus 2)



Zuständige Mitarbeiter

Frau Ciepli (Ausbildungsförderung (A-K))
Telefon 03573 870-4188
Telefax 03573 870-4110

Herr Gröger (Ausbildungsförderung (L-R))
Telefon 03573 870-4187
Telefax 03573 870-4110

Frau Polat (Ausbildungsförderung (S-Z))
Herr Schütz (Sachgebietsleiter)
Telefon 03573 870-4115
Telefax 03573 870-4110