Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
Gutachten nach dem Beihilferecht
Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Gutachten nach dem Waffengesetz
Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Zuständigkeit
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.