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News-Ticker

Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme


Volltext

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis


Voraussetzungen

Schriftliche Anzeige und ggf. Waffenherstellungs- bzw. -handelserlaubnis


Verfahrensablauf

Schriftliche Anzeige durch Erlaubnisinhaber bei der für den Ort des Betriebs zuständigen Waffenbehörde.


Fristen

Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern für Kommunales


Fachlich freigegeben am

07.01.2020

Zuständigkeit

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion.


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Polizeidirektion Süd
Adresse
Juri-Gagarin-Straße 16
03046 Cottbus/Chóśebuz