Bauvorbescheid Erteilung
Volltext
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.
Eine Bauvoranfrage kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen
Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
Beschreibung des Vorhabens sowie
die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen
Voraussetzungen
Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.
Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO
Verfahrensablauf
Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen
Fristen
Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Hinweise (Besonderheiten)
Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
17.07.2019
Zuständigkeit
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse Joachim-Gottschalk-Straße 36 03205 Calau/Kalawa (Außenstelle Kreishaus Calau) Postanschrift Dubinaweg 1 Postfach:100064 01968 Senftenberg/Zły Komorow
untere-bauaufsicht(at)osl-online.de
denkmalschutz(at)osl-online.de
brandschutz-bau(at)osl-online.de
Zuständige Mitarbeiter Frau Haas (Sachgebietsleiterin) 03573 870-5431
brandschutz-bau(at)osl-online.de
untere-bauaufsicht(at)osl-online.de
Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiter Süd (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg)) 03573 870-5450
untere-bauaufsicht(at)osl-online.de
Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg)) 03573 870-5453
untere-bauaufsicht(at)osl-online.de
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untere-bauaufsicht(at)osl-online.de
Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau)) 03573 870-5461
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Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Großvorhaben - BASF BImSch)) 03573 870-5438
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Mitarbeiter/in (Prüfbereichsleiterin Nord (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau)) 03573 870-5460
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Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzheide, Senftenberg)) 03573 870-5451
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Mitarbeiter/in (bauaufsichtliche Verfahren (Altdöbern, Calau, Großräschen, Lübbenau, Vetschau)) 03573 870-5464
untere-bauaufsicht(at)osl-online.de
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Umwelt | Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
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Zuständiger Mitarbeiter Frau Hintze (Sachgebietsleiterin) 03573 870-3461
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