Arbeitsvertrag, ggf. unter Vorbehalt der staatlichen Anerkennung der Schule mit Angaben zum Stellenanteil der jeweiligen Lehrkraft
Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung im Beruf und in der Lehre
Geforderte Unterlagen von den Honorardozenten:
Qualifikationsnachweise (in amtlich beglaubigter Form)
aktueller Lebenslauf (unterschrieben, im Original)
amtliches Führungszeugnis (im Original)
Honorarvertrag, ggf. unter Vorbehalt der staatlichen Anerkennung der Schule bzw. Muster eines Honorarvertrages und eine Bereitschaftserklärung der Dozenten
ggf. Nebentätigkeitsgenehmigung
11. Ausbildungsunterlagen:
Curriculum der Schule, basierend auf dem Rahmenplan (sofern in diesem Beruf vorhanden) des Landes Brandenburg (Verzahnung der Themenbereiche, konkrete Angaben der Stunden, theoretischer und praktischer Unterricht, Methoden und Leistungsüberprüfungen u.a.)
Rahmenablaufplan theoretischer und praktischer Unterricht an der Schule/ praktische Ausbildung
Einsatzbereiche in der praktischen Ausbildung/ Anzahl der Praktikumsplätze für den jeweiligen Beruf:
Fachbereiche mit Anzahl der Praktikumsplätze auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des jeweiligen Berufes
Kooperationsvereinbarungen ggf. im Entwurf bzw. Bereitschaftserklärungen der Einrichtungen, sofern die Ausbildung nicht in der Ausbildungseinrichtung stattfindet, unter Angabe der jeweiligen Platzzahl und der Dauer der Praxiseinsätze
Nachweis der Qualifikation der Praxisanleiter (auf der Grundlage des jeweiligen Berufsgesetzes)
Praktikumsaufträge
12. räumliche und sächliche Ausstattung (Grundlage bildet hierfür die Gesundheitsberufeschulverordnung des Landes Brandenburg vom 25.02.2015)
Eigentumsnachweis bzw. Mietverträge
Genehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Nutzung der Räume für Unterrichtszwecke
Nachweis (Bauplan, Grundrisse etc.) geeigneter und barrierefreier Ausbildungsräume und weiterer zum geordneten Ablauf einer Ausbildung erforderlichen Räume (Klassenräume mindestens 2m² je Schülerplatz mit zusätzlich 10m² Bewegungsraum)
Raumnutzungsplan
Aufstellung der Lehr- und Lernmittel
Nachweis, dass eine fachwissenschaftliche Bibliothek für Lehr- und Lernzwecke vorhanden ist
Nachweis der Überprüfung der technischen Geräte usw. nach MedGV/ MPBetriebVO; TÜV usw.
Voraussetzungen
Nachweis einer notwendigen Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für eine dauerhafte und ordnungsgemäße Ausbildung im jeweiligen Gesundheitsberuf
aktueller Stand der pädagogischen und didaktischen Erkenntnisse
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn Sie vorlegen
einen Finanzplan, aus dem hervorgeht, dass die Finanzierung hinreichend gesichert ist
eine Bescheinigung in Steuersachen (keine Steuerrückstände, fristgerechtes Zahlungsverhalten, erfüllte Steuererklärungspflichten)
Gewährleistung einer auf Dauer jährlich mindestens einzügigen Ausbildung
die Klassen dürfen nicht mehr als 25 Schülerinnen und Schüler haben
§§ 3 bis 9 der GBSchV
Der derzeitige Lehrer- Schüler- Schlüssel ist wie folgt festgelegt:
(Gesundheitsberufeschulverordnung vom 25.02.2015 – diese wird gegenwärtig überarbeitet- ggf. ändert sich danach der Lehrer- Schüler- Schlüssel)
4. Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin /Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (nach Brandenburgischem Gesundheits- und Krankenpflegehilfegesetz), Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter
bei 1 Lehrer: 15 Ausbildungsplätzen
5. Rettungsassistentin /Rettungsassistent
bei 1 Lehrer: 25 Ausbildungsplätze
das LAVG setzt die Höchstzahl der Ausbildungsplätze und Anzahl der Klassen je Schule in Abhängigkeit von den Ausbildungsbedingungen fest (Neufestsetzung bei geänderten Voraussetzungen)
wenn Sie einzelne Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen: begründeter Antrag auf Ausnahmegenehmigung (insbesondere wenn es das öffentliche Interesse erfordert)
Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe beantragen Sie schriftlich:
Reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen mitsamt der weiteren geforderten Unterlagen beim LAVG ein.
Die Schulaufsicht besichtigt das mögliche Schulgebäude/die Räumlichkeiten.
Auf Wunsch können Sie ein Beratungsgespräch mit dem LAVG führen.
Die erforderlichen Unterlagen legen Sie final vor.
Das LAVG Fachbereich Schulaufsicht prüft die Unterlagen. Ggf. werden Sie aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie den Bescheid für die staatliche Anerkennung als Schule für Gesundheitsfachberufe (jede Fachrichtung wird gesondert als eigenständige Schule anerkannt).
Ggf. erhalten Sie einen Bescheid mit Auflagen (grundsätzliche Anforderungen müssen jedoch erfüllt sein).
Das LAVG setzt zur Auflagenerfüllung Fristen und kontrolliert die Auflagenerfüllung in regelmäßigen Abständen, bis alle Anforderungen erfüllt sind.
Sofern in der Folge Veränderungen an den Ausbildungseinrichtungen auftreten, aktualisieren Sie Ihre Unterlagen und reichen Sie beim LAVG ein. Zum Beispiel:
Änderungen beim Träger der Einrichtungen
Kapazitätsveränderungen
Änderungen von Lehrkräften
Änderungen der Stellenanteile bei den Lehrkräften u.ä.
Bearbeitungsdauer
bis zu 6 Monate (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Formular: vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen, einschließlich der geforderten Anlagen
Erhebungsbogen kann das LAVG auf Anfrage online zur Verfügung stellen
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja, im Original mit Unterschrift des Geschäftsführers, Vereinsvorsitzenden u.ä.
persönliches Erscheinen: nein
Weiterführende Informationen
Gesetze der Gesundheitsfachberufe und die dazugehörenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und die Gesundheitsberufeschulverordnung