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News-Ticker

Flurstück Bildung


Volltext

Wenn Sie ein bestehendes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke, z. B. zwecks Verkauf, aufteilen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.

Zur Bildung von neuen Flurstücken wird dann entweder eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt oder die Flurstücksbildung erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten. Welcher Sachverhalt auf Ihren konkreten Einzelfall zutrifft, erläutern Ihnen die Vermessungsstellen gern im Einzelnen.

 


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.


Verfahrensablauf

Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.


Bearbeitungsdauer

3 – 6 Monate


Fristen

Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt keine Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt .


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständigkeit

Katasterbehörde des Landkreises / kreisfreien Stadt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft - Landwirtschaft
Adresse
Joachim-Gottschalk-Straße 36
03205 Calau/Kalawa
Postanschrift
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg/Zły Komorow


Zuständige Mitarbeiter

Frau Bronk (Sachbearbeitung für den ländlichen Raum)
Telefon 03573 870-5643

Frau Hertam (Sachgebietsleiterin)
Telefon 03573 870-5602


Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Fachbereich Kataster und Vermessung (62)
Adresse
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Fortführung des Liegenschaftskatasters
Adresse
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz