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News-Ticker

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen


Volltext

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

Die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist für alle Personen verpflichtend, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen.

Sie können die Belehrung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes – umgangssprachlich häufig als „Gesundheitspass“ bezeichnet - im Landkreis OSL sowohl Online als auch in Präsenz wahrnehmen.

Es wird hier ausschließlich die Erstbelehrung angeboten, die notwendigen Folgebelehrungen werden beim Arbeitgeber durchgeführt.

Online-Belehrung via https://osl.gotzg.de (ab 01.09.2025)

Mit der neuen Online Lösung wird es deutlich komfortabler und zeitsparender, die erforderliche Qualifikation zu erlangen. Die Online-Belehrung ist montags bis freitags von 08:00 bis 20:30 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 15:30 Uhr möglich. Teilnehmende können die Schulung bequem von zuhause oder unterwegs per PC, Tablet oder Smartphone absolvieren. Nach einem kurzen, etwa 45-minütigen Lernfilm folgt ein Test.

Bei erfolgreichem Abschluss wird das Zertifikat, umgangssprachlich bekannt als Gesundheitspass, direkt digital zur Verfügung gestellt. 

Für weitere Informationen und zur Buchung der Online-Belehrung steht ab dem 1. September 2025 ein entsprechendes Portal bereit: https://osl.gotzg.de

Präsenz-Belehrung

Die klassische Präsenzbelehrung bleibt parallel weiterhin bestehen und wird wie bisher durch das Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes OSL nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.

Weitere Infos siehe "Ablauf".


    Rechtsgrundlage(n)

    Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

    Wenn Sie gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder mit diesen handeln, benötigen Sie vor der erstmaligen Ausübung eine Belehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz. Des Weiteren gilt die Pflicht zur Belehrung durch das Gesundheitsamt ausschließlich für Personen, die beruflich mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten. Ehrenamtliche Tätigkeiten fallen in der Regel nicht darunter, insbesondere nicht, wenn es um klassische Standardverkäufe wie selbstgebackenen Kuchen geht.

    Ein Gesundheitspass wird für den Umgang mit folgenden Lebensmitteln benötigt:

    • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
    • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
    • Fische, Krebse oder Weichtiere oder Erzeugnisse daraus
    • Eiprodukte
    • Säuglings- oder Kleinkindernahrung
    • Speiseeis oder Speiseeishalberzeugnisse
    • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage 
    • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
    • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

    Eine Belehrung ist nicht erforderlich, wenn Sie:

    • ausschließlich mit bereits verpackten Lebensmitteln umgehen oder
    • noch im Besitz eines Zeugnisses nach § 18 Bundesseuchengesetz sind.

      Erforderliche Unterlagen

      Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

      Vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass.

      Bei unter 16-Jährigen ist die Anwesenheit einer/s Sorgeberechtigten erforderlich.

      Hinweis für die Online-Belehrung via https://osl.gotzg.de: Sie müssen sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen. Sie benötigen dafür keinen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion. Sie werden zu Ihrem Termin angerufen, die Legitimationskontrolle erfolgt per Video-Ident-Verfahren, das heißt, Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera. Dafür stehen derzeit WhatsApp, Ginlo, Signal, Facetime und Telegram zur Verfügung.


        Voraussetzungen

        • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
        • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
        Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

        Für die Online-Belehrung via https://osl.gotzg.de sind folgende technische Voraussetzungen notwendig: Sie benötigen eine stabile Internetverbindung und einen PC, Laptop, ein Tablet oder Handy.

        Für die Präsenz-Belehrung: Bei unter 16-Jährigen ist die Anwesenheit einer/s Sorgeberechtigten erforderlich.


          Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

          Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

          Die Gebühren betragen 33,00 Euro.

          Ausgenommen von dieser Gebühr sind Schülerpraktika sowie Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.


            Verfahrensablauf

            Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

            Der Gesundheitspass muss aktuell und nicht älter als drei Monate sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

            Online-Belehrung via https://osl.gotzg.de

            In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung:

            1. Internetseite aufrufen – https://osl.gotzg.de (ab 01.09.2025)
            2. Anmelden
            3. Termin auswählen
            4. Online bezahlen
            5. Belehrung durchlaufen
            6. Teilnahmebescheinigung (Gesundheitspass) herunterladen

            Was ist, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehme? Sie erhalten eine E-Mail mit der Bitte, einen neuen Termin zu vereinbaren oder die Rückerstattung zu veranlassen.

            Präsenz-Belehrung

            In wenigen Schritten zur Teilnahmebescheinigung:

            1. Telefonisch (03573 870-4342) oder per Mail (hygiene@osl-online.de) einen Termin beim Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes OSL vereinbaren.
            2. Den vereinbarten Termin vor Ort im Gesundheitsamt in der Großenhainer Str. 62, 01968 Senftenberg wahrnehmen.
            3. Vor Ort bezahlen
            4. Belehrung durchlaufen
            5. Teilnahmebescheinigung (Gesundheitspass)  erhalten

            Terminabsage: Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können oder Ihr Anliegen bereits anderweitig geklärt werden konnte, bitten wir freundlichst darum, dass Sie den Termin per Mail oder telefonisch beim Gesundheitsamt OSL absagen. Sie können dabei auch direkt einen neuen Termin vereinbaren.


              Weiterführende Informationen

              Land Brandenburg:

              Weiterführende Informationen erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.


              Fristen

              Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

              Der Gesundheitspass muss aktuell und nicht älter als drei Monate sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.


                Hinweise (Besonderheiten)

                Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

                Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

                Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

                Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

                Sie können die Belehrung im Landkreis OSL sowohl Online als auch in Präsenz wahrnehmen.

                Die Präsenz-Belehrung wird vom Sachgebiet Hygiene des Gesundheitsamtes OSL nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Infos dazu unter www.osl-online.de/gesundheitspass


                  Fachlich freigegeben durch

                  Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


                  Bearbeitungsdauer

                  Land Brandenburg:

                  Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln


                  Fachlich freigegeben am

                  29.08.2022

                  Formulare/Schriftformerfordernis

                  Land Brandenburg:

                  Formulare sind auf der Internetseite des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes erhältlich.

                  Spezielle Hinweise für Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca:

                  Es sind keine Formulare zur Anmeldung für die Belehrung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes notwendig.


                    Onlinedienste


                    Zuständige Stelle(n)

                    Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Gesundheitsamt - Hygiene/Gesundheitsschutz
                    Adresse
                    Großenhainer Str. 62
                    01968 Senftenberg/Zły Komorow

                    (Gesundheitsamt)

                    (Sachgebiet Hygiene)

                    Zuständiger Mitarbeiter

                    Frau Dr. Neubauer (Sachgebietsleiterin)
                    Telefon 03573 870-4341