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News-Ticker

 

Elterngeld

Kontakt: Standort Besucheranschrift: Elterngeldstelle, Knappenstraße 1, 01968 Senftenberg 

Post Postanschrift: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Jugendamt/Elterngeldstelle,

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Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Elterngeld und Elternzeit. Egal, ob Sie Fragen zu den Antragsformularen, Fristen oder zu den rechtlichen Aspekten haben – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, (kostenfreie) Beratungen in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ansprüche optimal nutzen können.

 

Bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Symbolbild Familie_Bild: freepik

Seit dem 01. Januar 2007 gilt das Elterngeld- und Elternzeitgesetz.

Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 01. Juli 2015 geboren sind, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.

Basiselterngeld

Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird es mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt.

 

Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 32 Wochenstunden ist auch mit Basiselterngeld möglich.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Somit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er will Eltern ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. Er bietet die Möglichkeit, für zwei, drei oder vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen; Wenn Mutter und Vater in diesen aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil also zwei, drei oder vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus.

Zusätzliche Elterngeldmonate für Eltern besonders Frühgeborener

Kommt Ihr Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin. Konkret erhalten Sie:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld

  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld

  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld

  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

 

Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch als ElterngeldPlus nehmen. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate.

Elternzeit

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf kürzer zu treten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten. Durch die neu eingeführten flexibleren Regelungen zur Elternzeit bekommen die Eltern mehr Spielräume bei der Gestaltung ihrer Elternzeit. Es besteht die Möglichkeit, für jeden Elternteil 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu nutzen. Die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden.


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