Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird es mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt.
Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 32 Wochenstunden ist auch mit Basiselterngeld möglich.