Erste Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln in OSL: Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erlässt Maßnahmen für Geflügelhalter
Bild zur Meldung: Geflügelpest (Vogelgrippe)
Nachdem in mehreren Landkreisen Brandenburgs zuletzt Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) festgestellt wurden, liegen nun auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die ersten bestätigten Fälle vor.
Dabei handelt es sich um zwei Kraniche, die Ende Oktober in Grünewalde (Ortsteil von Lauchhammer) und Zinnitz (Ortsteil von Calau) gefunden wurden.
Der erste Kranich wurde am 27. Oktober auf dem Seewaldsee in Grünewalde gesichtet und durch Mitarbeitende des Veterinäramtes gemeinsam mit der Feuerwehr Lauchhammer geborgen. Der zweite Kranich wurde am 28.10. in Zinnitz gemeldet und ebenfalls durch Mitarbeitende des Veterinäramtes geborgen.
Die Proben wurden am 30. Oktober im Landeslabor positiv auf H5N1 getestet und am selben Tag an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitergesandt. Die Bestätigung der Infektion der beiden Kraniche mit dem Virus durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) liegt seit dem 6. November vor.
Mit der amtlichen Bestätigung gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der anhaltenden Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland und dem Land Brandenburg sowie des damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisikos für Hausgeflügelbestände mehrere Sicherheitsmaßnahmen, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern sollen. Das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat hierfür eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Internetseite www.osl-online.de/geflügelpest eingesehen werden kann. Sie gilt ab dem 7. November.
Die Maßnahmen im Detail:
Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren müssen in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die vor Wildvögeln schützen, erfolgen. Auch kleinere Bestände sollen zum Schutz vor Geflügelpest vorsorglich eingestallt werden.
Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Geflügelhaltungen – unabhängig von der Bestandsgröße – umgehend beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft anzuzeigen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bis auf weiteres untersagt.
Die gewerbliche Abgabe von Geflügel darf nur erfolgen, wenn eine Infektion mit dem Virus durch eine tierärztliche bzw. virologische Untersuchung ausgeschlossen werden kann.
Geflügel, einschließlich Enten und Gänse, muss vor der Eingliederung in einen Bestand mindestens sieben Tage abgesondert oder virologisch negativ getestet werden. Gleiches gilt für aufgenommene Wildvögel in Wildtierauffangstationen, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen. Die Vögel müssen während dieser Zeit so untergebracht werden, dass sie keinen Kontakt zu anderen, für die Tierseuche empfänglichen Tieren haben können.
Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, strenge Hygieneregeln einzuhalten und den Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln konsequent zu verhindern. Das bedeutet, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind, und dass das Futter nicht mit Wasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel und deren Ausscheidungen unzugänglich aufbewahrt werden.
Vor dem Betreten der Ställe und Haltungseinrichtungen sind Hygienemaßnahmen, wie Schuh- und ggf. Kleidungswechsel sowie Desinfektionsmaßnahmen, umzusetzen.
Insgesamt ist im Tierbestand weiterhin verstärkt auf eine entsprechende Symptomatik (z.B. hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot) oder Verlustgeschehen zu achten. Bei Verdachtsfällen ist das Veterinäramt umgehend zu informieren.
Hinweise an die Bevölkerung und Jägerschaft
Neben den in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen sensibilisiert das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erneut auch die Bevölkerung sowie die Jägerschaft für den richtigen Umgang mit der Tierseuchenlage: „Die Jagd auf Enten und Wildgänse sowie das Verbringen geschossener Vögel durch Siedlungsgebiete sollte derzeit unterbleiben, um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Wenn tote Vögel von Privatpersonen aufgefunden werden, dürfen diese auf keinen Fall ohne Schutzmaßnahmen angefasst werden. Der Fund ist umgehend dem Veterinäramt zu melden. Dies kann telefonisch unter der Nummer 03573 870-4401 oder per E-Mail an erfolgen“, erklärt Amtsleiterin und Amtstierärztin Laura Schuster. Außerhalb der Sprechzeiten ist das Amt über die Nummer 03573 870 4400 erreichbar.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bewertet in seiner Risikoeinschätzung vom 20. Oktober 2025 das Risiko des Eintrags sowie der Weiterverbreitung von HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands weiterhin als hoch. Ebenso wird das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände zoologischer Einrichtungen durch direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unverändert als hoch eingeschätzt.
Hinweise und weiterführende Informationen zum Thema Geflügelpest sind u.a. auf den Internetseiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (www.osl-online.de/geflügelpest) des Friedrich-Loeffler-Instituts (Link) und des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Link) zu finden. Das Ministerium informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.