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News-Ticker

15. Oktober: Termin Gewässerschau - landseitige Schau Gewässer I. Ordnung und Deichschau 2025 im Oberspreewald

Meldung aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die diesjährige landseitige Schau der Gewässer I. Ordnung und Deiche im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz findet am Mittwoch, den 15. Oktober 2025 um 9.00 Uhr statt.

Die Gewässer- und Deichschau umfasst gemäß § 111 und 112 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) die Besichtigung der oberirdischen Gewässer und Deiche, soweit es zur Überwachung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung und Nutzung sowie Deichunterhaltung geboten ist. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer bzw. der Deich ordnungsgemäß unterhalten ist.

 

Bei der Gewässerschau ist 

  • den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, 

  • den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, 

  • den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, 

  • dem Landesamt für Umwelt, 

  • der Katastrophenschutzbehörde, 

  • den Fischereiausübungsberechtigten, 

  • der unteren Fischereibehörde, 

  • der unteren Naturschutzbehörde und 

  • bei schiffbaren Gewässern der zuständigen Verkehrsbehörde 

Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben. 

 

Bei der Deichschau ist 

  • den zur Deichunterhaltung Verpflichteten und 

  • den Eigentümern der Deiche 

Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben.

 

Treffpunkt ist der Sitz des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“.
Anregungen und Hinweise zur Durchführung der landseitigen Schau der Gewässer I. Ordnung und Deiche im Oberspreewald auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind vorab zu richten an:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
untere Wasserbehörde
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
 

E-Mail:
Tel.-Nr.: 03573 870-0 (Bürgerbüro)
 

Auskunft erteilt
Frau Elsner
Tel-Nr.: 03541/870-3437
E-Mail:
 

Fundstellen zitierter Rechts- und Fachvorschriften
- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 
24. Juli 2025 (GVBl. I Nr. 17)

 

Weitere Informationen unter www.osl-online.de/wasser